AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Holz-Aluminiumfenster
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Friesland, Jever
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- Frist (Submission)
- 27.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landkreis Friesland beabsichtigt auf dem ca. 39.979 qm großen Grundstück Rodenkirchener Straße 2a" in 26316 Varel einen 2-geschossigen Neubau für die Heinz-Neukäter-Förderschule zu errichten. Das Gebäude soll eine Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Es wird der GEG-Standard 40 angestrebt (Effizienzhaus benötigt nur 40 % Primärenergie, verglichen mit einem Referenzgebäude) Weiterhin soll der Verwaltungsneubau als nachhaltiges Gebäude zertifiziert und gefördert werden. Es sollen folgende Qualitätssiegel für das Bauprojekt erreicht werden: 1. Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen - BNB, Bronze 2. QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, PLUS Mit dieser Ausschreibung sollen die Holz-Aluminiumfenster ausgeschrieben werden. Folgender Leistungsumfang ist vorgesehen: für ein 2-geschossiges Schulgebäude: - Hybridkonstruktion, mit Zertifizierungsprozess, ca. 130 x mehrteilige Holz-Alufenster / Integralfenster, Holzart Fichte, Weiss lasiert, insges. ca. 830 qm, in bauseitige Holzrahmenwände, inkl. Raffstoreanlagen 80-er Lamelle, schienengeführt, gekantete Alublech Fensterbänke, Sturz- u. Laibungsverkleidungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.05.2026
- Ende
- 30.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.02.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.