Ersatz OP-Tische im Zentral-OP
KI Es handelt sich um die Beschaffung von Ersatz-OP-Tischen für den Zentralen OP-Bereich des Städtischen Klinikums Dessau.
Städtisches Klinikum Dessau · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen (regional)
⚠ Die Lose haben unterschiedliche Angebotsfristen — siehe Lose im Detail.
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Wer Städtisches Klinikum Dessau beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Gegenstand der Beratungsleistungen ist die weitere Umsetzung eines bereits laufenden Sanierungsprogramms sowie die Operationalisierung weiterer geeigneter Konzepte für das Städtische Klinikum Dessau. Die derzeitige Reorganisation umfasst folgende Schwerpunkte:
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durch. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in zwei größere Verfahrensstufen gliedert: Die Bewerbungsphase im Rahmen des öffentlichen Teilnahme-wettbewerbs (Stufe 1) und die Angebots- und Verhandlungsphase mit Durchführung der Verhandlungen (Stufe 2), die mit der Zuschlagsentscheidung abschließen soll.
Derzeit findet der Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) statt. Er dient dazu,
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb, aufgeteilt in strategisch-wirtschaftliche und operativ-prozessuale Beratung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Gewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten:
(1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung sowie Reorganisation.
(2) Technologiemanagement: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung von Medizin- und Telekommunikationstechnologie.
(3) Digitalisierung: Mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung in der Entwicklung von Digitalisierungs- und IT-Projekten für Krankenhäuser sowie in der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Infrastruktur.
(4) Medizinstrategie: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Umset-zung von Strategieprogrammen in Krankenhäusern.
(5) Wachstum: Expertise in der Konzeption und erfolgreichen Umsetzung von Marketing-, Ein-weiser- und Wachstumsprogrammen in Krankenhäusern.
(6) KHVVG/KHAG/Transformationsfonds: Mindestens ein Jahr Beratungserfahrung zur Um-setzung der Reformvorhaben auf Bundesebene, einschließlich der Beantragung von Förder-mitteln nach dem Transformationsfonds.
(7) Prozessoptimierung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Optimierung der gesamten Prozesskette im Krankenhaus inklusive nachweislicher Expertise in der Gestaltung patientennaher (Behandlungs-)Prozesse.
(8) Reduktion von Personalkosten: Expertise in der Umsetzung von Programmen zur Senkung von Personalkosten in Krankenhäusern.
(9) Reduktion von Sachkosten: Expertise in der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Sachkosten in Krankenhäusern.
Einzelne Berater können mehrere Fachgebiete abdecken, maximal jedoch zwei Fachgebiete.
Berater sind Mitarbeiter des Bewerbers, die eigenständige Beratungsleistungen gegenüber dessen Kunden erbringen. Assistenzen, Sekretarinnen, (Werk)-Studenten, Praktikanten oder wissenschaft-liche Mitarbeiter oder vergleichbar zählen nicht dazu.
Mindestanforderung: In den Jahren 2023-2025:
(i) Mindestens 20 Berater jahresdurchschnittlich standen zur Verfügung
und
(ii) jeweils mindestens zwei Berater pro Fachgebiet mit der entsprechenden Berufserfahrung (soweit gefordert) in den Nr. (1) bis (8),
und
(iii) mindestens ein Berater im Fachgebiet Reduktion von Sachkosten in der Nr. (9)
Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Anzahl der Berater liegt bis zu 10 % über der Mindestanforderung (>20 bis 22 Bera-ter/jahresdurchschnittlich) und in den Fachgebieten steht jeweils mindestens ein zusätzlicher Berater über die Mindestanzahl hinaus zur Verfügung. 2 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >10 % und 25 % über der Mindestanforderung (>22 bis 25 Berater/jahresdurchschnittlich) und in mindestens der Hälfte der Fachgebiete doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 3 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >25 % und 50 % über der Mindestanforderung (>25 bis 30 Berater/jahresdurchschnittlich) und in allen genannten Fachgebieten doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 4 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >50 % und 75 % über der Mindestanforderung (>30 bis 35 Berater/jahresdurchschnittlich), in mindestens der Hälfte der Fachgebiete dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. 5 Punkte: Anzahl der Berater liegt bei mehr als 75 % über der Mindestanforderung (>35 Berater/jahresdurchschnittlich), in allen Fachgebieten dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. Hinweis:
„Doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von vier Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von zwei Beratern pro Fachgebiet.
„Dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von sechs Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von drei Beratern pro Fachgebiet.
Gewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten:
(1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung sowie Reorganisation.
(2) Technologiemanagement: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung von Medizin- und Telekommunikationstechnologie.
(3) Digitalisierung: Mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung in der Entwicklung von Digitalisierungs- und IT-Projekten für Krankenhäuser sowie in der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Infrastruktur.
(4) Medizinstrategie: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Umset-zung von Strategieprogrammen in Krankenhäusern.
(5) Wachstum: Expertise in der Konzeption und erfolgreichen Umsetzung von Marketing-, Ein-weiser- und Wachstumsprogrammen in Krankenhäusern.
(6) KHVVG/KHAG/Transformationsfonds: Mindestens ein Jahr Beratungserfahrung zur Um-setzung der Reformvorhaben auf Bundesebene, einschließlich der Beantragung von Förder-mitteln nach dem Transformationsfonds.
(7) Prozessoptimierung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Optimierung der gesamten Prozesskette im Krankenhaus inklusive nachweislicher Expertise in der Gestaltung patientennaher (Behandlungs-)Prozesse.
(8) Reduktion von Personalkosten: Expertise in der Umsetzung von Programmen zur Senkung von Personalkosten in Krankenhäusern.
(9) Reduktion von Sachkosten: Expertise in der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Sachkosten in Krankenhäusern.
Einzelne Berater können mehrere Fachgebiete abdecken, maximal jedoch zwei Fachgebiete.
Berater sind Mitarbeiter des Bewerbers, die eigenständige Beratungsleistungen gegenüber dessen Kunden erbringen. Assistenzen, Sekretarinnen, (Werk)-Studenten, Praktikanten oder wissenschaftliche Mitarbeiter oder vergleichbar zählen nicht dazu.
Mindestanforderung: In den Jahren 2023-2025:
(i) Mindestens 20 Berater jahresdurchschnittlich standen zur Verfügung
und
(ii) jeweils mindestens zwei Berater pro Fachgebiet mit der entsprechenden Berufserfahrung (soweit gefordert) in den Nr. (1) bis (8),
und
(iii) mindestens ein Berater im Fachgebiet Reduktion von Sachkosten in der Nr. (9)
Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Anzahl der Berater liegt bis zu 10 % über der Mindestanforderung (>20 bis 22 Bera-ter/jahresdurchschnittlich) und in den Fachgebieten steht jeweils mindestens ein zusätzlicher Berater über die Mindestanzahl hinaus zur Verfügung. 2 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >10 % und 25 % über der Mindestanforderung (>22 bis 25 Berater/jahresdurchschnittlich) und in mindestens der Hälfte der Fachgebiete doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 3 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >25 % und 50 % über der Mindestanforderung (>25 bis 30 Berater/jahresdurchschnittlich) und in allen genannten Fachgebieten doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 4 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >50 % und 75 % über der Mindestanforderung (>30 bis 35 Berater/jahresdurchschnittlich), in mindestens der Hälfte der Fachgebiete dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. 5 Punkte: Anzahl der Berater liegt bei mehr als 75 % über der Mindestanforderung (>35 Berater/jahresdurchschnittlich), in allen Fachgebieten dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. Hinweis:
„Doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von vier Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von zwei Beratern pro Fachgebiet.
„Dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von sechs Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von drei Beratern pro Fachgebiet.
Gewertet wird der jährliche spezifische Umsatz, den der Bewerber im Durchschnitt der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) durch mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Beratungsleistungen erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestanforderung: Die Bewerber müssen durch Eigenerklärung einen spezifischen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 4,0 Mio. EUR netto für die Jahre 2022 bis 2024 nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Berücksichtigt werden nur die Bewerber, die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mehr als 4 Mio. EUR netto; 2 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 4,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 3 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr; 4 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 5 Punkte:Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 6 Mio. EUR netto pro Jahr.
Mindestanforderung: es sind mindestens drei einschlägige Referenzen einzureichen, die die Anforderungen erfüllen. Anforderungen an eine einschlägige Referenz: 1) Nachweis eines bestehenden oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines bestehenden* oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines Großkrankenhaus** innerhalb der letzten drei Jahre oder 2) - Nachweis von zwei bestehenden* oder abgeschlossenen Beratungsprojekten zum Thema Medizinstrategie und/oder Wachstum in Großkrankenhäusern** inklusive nachweislicher Projektumfänge im Bereich Kostensenkung innerhalb der letzten drei Jahre. *“Bestehend“ im vorstehendem Sinne bedeutet, dass mindestens 50 % der beauftragten Leistungen erbracht sein müssen. Diesbezüglich kann z.B. auf das vereinbarte Honorar oder die Laufzeit des Vertrages verweisen werden.
**Großkrankenhäuser im vorstehenden Sinne sind: Maximalversorger, Universitätsklinika oder Schwerpunktversorger mit mehr als 500 Betten. Andernfalls ist die Referenz nicht einschlägig.
Hinweis: Zu Wertungszwecken wird 1 (ein) Sanierungsauftrag mit 2 (zwei) Beratungsprojekten gleichgesetzt. Für die Mindestanforderung von 3 (drei) einschlägigen Referenzen bedarf es demnach z.B. 3 Sanierungsaufträgen oder 6 Beratungsprojekten (Mischformen sind auch mög-lich).
Für die Erfüllung der Mindestanforderung gibt es keine Punkte. Je weiterer einschlägiger Referenz gibt es einen Punkt. Das ergibt 5 Punkte bei insgesamt 8 einschlägigen Referenzen. Mehr als 8 Referenzen bringen keine weiteren Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der ekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 325 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Es handelt sich um die Beschaffung von Ersatz-OP-Tischen für den Zentralen OP-Bereich des Städtischen Klinikums Dessau.
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die wissenschaftliche Begleitung, Forschung und Evaluation des Projekts Übergang-Schule-Beruf (ÜSB) durch Integrationsfachdienste (IFD).
KI Gesucht wird beratende Unterstützung für das BMFTR-Projekt SynErgie sowie die Akquise von Industrieprojekten.
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