AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau einer Kindertagesstätte in Unterschwaningen - Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Unterschwaningen, Unterschwaningen
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
- Frist (Submission)
- 17.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeine Unterschwaningen beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Unterschwaningen. Das Förderfähige Raumprogramm sieht eine Kinderkrippengruppe, eine Kindergartengruppe, sowie eine Altersgemischte Gruppe jeweils mit Nebenräumen und weiteren zugehörigen Funktionsräumen, einen Mehrzweckraum, sowie ein Kindergartenrestaurant mit Frischküche vor und umfasst insgesamt eine förderfähige Hauptnutzfläche von 491 m2. Eine Erweiterungsmöglichkeit um eine weitere Kindergartengruppe soll in der Planung berücksichtigt werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Grundstücke untersucht. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat beschlossen, das Bauvorhaben auf einem Grundstück in der Hauptstraße 33 zu realisieren. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Lph 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Für den späteren Vertragsabschluss ist die Verwendung von Formularmustern nach HAV-Kom vorgesehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.02.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.