AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VE 04.03 Lüftungsinstallation, Umbau eines Landesbehördenhauses zur Musikschule der Stadt Bochum, HOCHBAU-20, Haus der Musik, Marienplatz 2, 44787 Bochum
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle, Bochum
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Frist (Submission)
- 17.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lüftung: Die Lüftungsinstallation wird im Zuge der Sanierung vollständig erneuert und an die zukünftige Nutzung als "Haus der Musik" angepasst. Die Veranstaltungs- und Nebenräume werden über eine zentrale RLT-Anlage mit ca. 6.000 m³/h versorgt, das Instrumentenlager erhält eine separate RLT-Anlage mit ca. 3.000 m³/h und hohem Umluftanteil zur Sicherstellung stabiler Raumluftbedingungen. Beide Anlagen werden im Kellergeschoss aufgestellt und über einen gemeinsamen Außenluftturm im Innenhof sowie eine gemeinsame Fortluftführung im Bereich der Tiefgarage angebunden. Die WC-Kerne der Gebäudeteile Humboldstraße und Marienplatz erhalten jeweils eigene RLT-Anlagen mit ca. 1.200 m³/h bzw. ca. 2.500 m³/h; die Außen- und Fortluftführung erfolgt über Wetterschutzgitter im Dachbereich. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Herstellung der RLT-Geräte, Luftleitungsnetze, Luftdurchlässe, Schalldämpfer, Volumenstromregler sowie aller erforderlichen brandschutztechnischen und hygienischen Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 31.07.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.