AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a8e7038b-cbac-47e1-be62-26df395f88f5) · Abgerufen am 28.09.2026 00:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a8e7038b-cbac-47e1-be62-26df395f88f5/

Erweiterte Bauleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau eines flächendeckenden passiven Breitbandnetzes im Landkreis Aurich

Notice-ID: a8e7038b-cbac-47e1-be62-26df395f88f5 · Procedure-ID: e4c2db49-fce9-4b25-918a-5348c65208de

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb "Breitbandnetz Landkreis Aurich", Aurich
Veröffentlicht
02.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45230000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
19.779.888 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Eigenbetrieb beabsichtigt das bereits im Gebiet des Landkreises Aurich bestehende bzw. im Bau befindliche, passive Breitbandnetz zu erweitern. Das Ausbauvorhaben umfasst insgesamt 5 Baulose, wobei das Baulos 1 bereits ausgeschrieben und vergeben wurde. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baulose 2, 3, 4 und 5. Die näheren Einzelheiten der Ausschreibung können der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlage nebst Anlagen entnommen werden.

Lose

4 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Janning Tiefbau GmbH & Co Kg
Vertragsabschluss
03.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).