AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau der Schlammfaulung auf der Kläranlage Seesen - Generalplanung Ingenieurbauwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserbeseitigung Stadt Seesen, Seesen
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
- Frist (Submission)
- 27.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 749.859 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Seesen betreibt über den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Stadt Seesen" die Kläranlage Seesen mit einer Ausbaugröße von derzeit 36.000 Einwohnerwerten. Der anfallende Primär- und Überschussschlamm wird dabei im bestehenden Faulturm mit 2.000 m³ Nutzvolumen anaerob stabilisiert. Das Nutzvolumen der Schlammfaulung ist jedoch überdimensioniert. Der Faulturm, welcher 1969 errichtet wurde, ist aufgrund seines altersbedingten Zustandes außer Betrieb zu nehmen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Errichtung der Neuanlage soll auf dem vorhandenen Gelände der Kläranlage erfolgen. Der geeignete Standort ist hierbei im Vorfeld zu untersuchen. Der Vorschlag aus der vorliegenden Studie, eine Neuerrichtung in Verbindung mit einem (Teil-) Rückbau des ehemaligen Nachklärbeckens zu realisieren, kann eine Lösungsmöglichkeit darstellen, ist jedoch nicht verbindlich, sondern als mögliche Variante zu betrachten. Der Rückbau des vorhandenen Faulturms wird nicht Bestandteil dieser Maßnahme sein, wohingegen die Außerbetriebnahme, mit den dafür erforderlichen Arbeiten, erforderlich sein wird. Aufgrund der gegebenen Infrastruktur auf dem vorhandenen Gelände, wird eine verkehrstechnische Anbindung an die Neubaumaßnahme bzw. Anarbeitung der Außenanlage nur in geringem Umfang notwendig sein. Die für die Herrichtung und Erschließung (Kostengruppe 200 gem. DIN276) anrechenbaren Kosten sind der Objektplanung Ingenieurbauwerke zugeordnet. Der Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist als Annahme in den anrechenbaren Kosten aufgenommen und zum Zeitpunkt der Kostenberechnung zu ermitteln.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.