AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a8f3ebf9-24de-4c23-92fe-6ee2e4d60e7c/

Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Rathaus Meitingen

Notice-ID: a8f3ebf9-24de-4c23-92fe-6ee2e4d60e7c · Procedure-ID: fcdaf485-eb46-4b39-a902-58deb7c8923f

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Stammdaten

Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
08.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Es wird das Rathaus in Meitingen, Baujahr 1980, saniert. Die Sanierungsarbeiten beinhalten die Fassade, das Dach sowie die technische Gebäudeausrüstung. Erhaltenswerte Bauteile bleiben bestehen. Die Bibliothek wird zu Büroräumen umgebaut. Die ehemalige Hausmeisterwohnung und das öffentliche Behinderten-WC werden nicht saniert, da diese bereits modernisiert wurden. Diese Räume werden an das neue Elektrosystem eingebunden. Das Gebäude wird mit einer Grundwasserwärmepumpe zur Wärmeversorgung gespeist über eine PV-Anlage, mit Lüftungsgeräten und mit einer neuen Sanitäranlage ausgestattet. Die kompletten Leuchtmittel werden auf LED umgerüstet, und die Elektrik auf den neusten technischen Standard gebracht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Markt Meitingen Vergabestelle , Meitingen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).