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Beschaffung einer Küchenmanagementsoftware einschließlich Pflegeleistungen
Landeskrankenhaus (AöR) · Andernach · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung einer Küchenmanagementsoftware einschließlich Pflegeleistungen🏆 CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG · Weeze
- CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG · Weeze
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Beschaffung einer Küchenmanagementsoftware einschließlich Pflegeleistungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Preis (50 %) nach Maßgabe der folgenden Unterkriterien: - Angebotener Brutto-Gesamtpreis (40 %) - Durchschnitts-Stundensätze der im Preisblatt genannten Mitarbeiterkategorien (10 %)
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Güte und Qualität des angebotenen Produkts 30 %Qualität
Güte und Qualität des angebotenen Produkts (30%)
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Güte und Qualität des Lösungskonzepts 10 %Qualität
Güte und Qualität des Lösungskonzepts (10%)
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Erfüllungsgrad der zusätzlichen technischen Anforderungen (Archivierung, Spracherkennung) 10 %Qualität
Erfüllungsgrad der zusätzlichen technischen Anforderungen (Archivierung, Spracherkennung) (10 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 183 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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