AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a9077511-e650-4bad-8c25-743ef4f2cbaf) · Abgerufen am 04.10.2026 14:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9077511-e650-4bad-8c25-743ef4f2cbaf/

Studierendenwohnheim, Sundgauallee 54 in Freiburg

Notice-ID: a9077511-e650-4bad-8c25-743ef4f2cbaf · Procedure-ID: 9073d73b-eda4-46bd-8467-20aecb9fcbe0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R., Freiburg
Veröffentlicht
19.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
450.811 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sanitärinstallationen Haus 54, 11 – Geschosser Zimmerzahl: ca. 130 Zimmer - Vorwandinstallation mit Montageelementen - 80 Bäder mit WC-, Waschtisch, und Duschwannen-Einrichtung - 60 Küchenanschlüsse - 1 Hebeanlage für Technikraum - Ca. 1.400 m Rohrnetz Abwasser, Kunststoff - Ca. 2.600 m Rohrnetz Wasser, Metallverbundrohr und Edelstahlrohr - Dämmarbeiten an Rohrleitungen und Armaturen - Wandhydrantenanlage „trocken“, 1 Löschwasser-Einspeisung, 10 Entnahmestellen - Ca. 40 m Löschwasserleitung Edelstahlrohr - Ca. 25 m Regenfallrohre - Ca. 190 Brandschutzabschottungen in Schächten, Wand- und Deckendurchführungen

Vertragslaufzeit

Beginn
27.04.2026
Ende
24.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mössner GmbH & Co.KG
Vertragsabschluss
11.11.2025
Zuschlagsentscheidung
31.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).