AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ZOV 2026 Linienbündel "Altenstadt/Büdingen" (Los 1), "Gießen Südwest" (Los 2) und "Schotten/Ulrichstein" (Los 3)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH, Friedberg (Hessen)
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen in den lokalen Linienbündeln "Altenstadt/Büdingen" (Los 1), "Gießen Südwest" (Los 2) und "Schotten/Ulrichstein" (Los 3) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Lose
3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.12.2025
- Ende
- 08.12.2035
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 11.04.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- Bietergemeinschaft Verkehrsbetrieb Weber GmbH, Erletz Reisen GmbH und Schwalb Busbetrieb GmbH & Co. KG (Biebertal)
- Philippi Nahverkehr GmbH & Co. KG (Mücke)
- Reiseservice Frieda Gass GmbH & Co. KG (Neuhof)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).