AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=318740) · Abgerufen am 02.11.2026 23:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a92138ca-bed5-465a-84da-453341fd1ec5/

Sanierung Mittelschule - Leichtmetall-Brandschutzelemente

Notice-ID: a92138ca-bed5-465a-84da-453341fd1ec5 · Procedure-ID: 723e1096-2add-4028-a08c-5cc11dfc6855

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Baierdorf Bauamt, Baiersdorf
Veröffentlicht
17.11.2025
Frist (Submission)
12.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45300000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zuge der Generalsanierung der Mittelschule Baiersdorf werden in den bisher offenen Flurbereichen Leichtmetall-Brandschutzelemente (T30-RS) eingebaut. Die Arbeiten umfassen insgesamt sieben Brandschutztüren oder -verglasungen in unterschiedlichen Abmessungen (ca. 1,40m - 5,70m). Grober Leistungsumfang: •Zwei zweiflüglige Elemente mit Seitenteilen •Zwei zweiflüglige Elemente mit Seitenteilen und Oberlichtern •Zwei einflüglige Elemente mit Oberlicht •Ein einflügliges Element mit Seitenteil Notwendige Bodeneinstandsprofile sollen schnellstmöglich nach Vergabe ausgeführt werden. Die Elementmontage erfolgt ab KW8/2026.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).