Beendet Verkehr & Logistik
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Lieferauftrag EU-Sektorenrichtlinie 4 Lose

Vergabebekanntmachung Einstellung: Elektrobusbeschaffung in vier Fachlosen

Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH · Hagenow · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

Keine Vergabedetails publiziert

Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.

Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.

Daten ergänzen →

Beschreibung

Lieferung (Kauf) von bis zu 100 Elektrobussen in vier Fachlosen sowie optionaler Wartungs- und Reparaturvertrag (Einstellung des Vergabeverfahrens gemäß § 57 SektVO)

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📄 Unterlagen

    Zwischen den Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung gab es Übertragungsfehler. Die Vergabeunterlagen waren zu jedem Zeitpunkt korrekt und sind unverändert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.

Alle Lose
  • Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1) 100 %
    Kosten

    Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.

  • Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2) 100 %
    Qualität

    Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 290 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.

  • Vertragsbedingungen (Kriterium 3) 100 %
    Qualität

    Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB ff. und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Sonstige Gründe

    1 Veröffentlichung

    • 14.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.509 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 303.070 €
Median 474.365 €
Oberes Quartil 608.085 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer VLP 001-2025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Hagenow, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 14.07.2025
CPV-Code 34144910
Transportmittel (Was ist das?)
Lose 4
Erfüllungsort Hagenow
Laufzeit 12 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 168.317 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.687 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert · Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Beendet). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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