AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 19:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a94d47a6-aa61-421e-bffb-5744356eb76b/

Lieferung von Schülertischen und Schülerstühlen für die Schulen der Stadt Sankt Augustin

Notice-ID: a94d47a6-aa61-421e-bffb-5744356eb76b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sankt Augustin, Sankt Augustin
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird die Lieferung inklusive Vertragen an die Verwendungsstelle von insgesamt 218 Schülertischen und 313 Schülerstühlen in verschiedenen Ausführungen für den Einsatz in 8 verschiedenen Schulen der Stadt Sankt Augustin angefragt. Volumen nach Lieferort: insgesamt 218 Tische, 313 Stühle (1) EGS Hangelar: 19 Doppeltische, 8 Einzeltische. (2) Max & Moritz Schule (GGS Menden): 30 höhenverstellbare Doppeltische, 7 höhenverstellbare Einzeltische, 67 höhenverstellbare Stühle. (3) Hans-Christian-Andersen-Schule (GGS Ort): 15 höhenverstellbare Doppeltische, 2 höhenverstellbare Einzeltische. (4) GGS Am Pleiser Wald: 34 höhenverstellbare Doppeltische, 6 höhenverstellbare Einzeltische, 72 höhenverstellbare Stühle. (5) KGS Buisdorf: 16 höhenverstellbare Doppeltische, 32 höhenverstellbare Stühle. (6) KGS Sankt Martin (KGS Mülldorf): 30 höhenverstellbare Doppeltische mit Rollkappen, 60 höhenverstellbare Stühle. (7) Realschule Niederpleis: 30 höhenverstellbare Einzeltische, 60 Luftpolsterstühle. (8) Gutenbergschule: 21 höhenverstellbare Einzeltische, 22 höhenverstellbare Stühle.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).