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Personal- und Organisationsentwicklung
Toll Collect GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPersonal- und OrganisationsentwicklungRahmen 1.200.000 €🏆 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Toll Collect ist ein leistungsstarker Technologie-Dienstleister für die Mauterhebung und -kontrolle und betreibt seit dem 1. Januar 2005 eines der größten Mautsysteme weltweit. Unsere Hauptaufgabe ist es, die Lkw-Maut in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben einzunehmen und an den Bundeshaushalt zu transferieren, wo sie zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur und Maßnahmen im Mobilitätsbereich eingesetzt wird. Die Toll Collect GmbH versteht sich als agile Organisation, deren Mindset auf Eigenverantwortung, Selbstorganisation und Veränderungsbereitschaft ausgelegt ist. Sie hat nach einer erfolgreichen Weiterentwicklung zur agilen Organisation und der damit verbundenen Einführung neuer (Führungs)rollen zwei Führungsentwicklungsprogramme bereits umgesetzt. Geplant ist, die Führungsentwicklungsprogramme auszuweiten, so dass insgesamt ca. einhundertzwanzig Mitarbeitende die Führungsentwicklungsprogramme durchlaufen werden. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wird eine Unterstützung in Form eines externen Partners (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) gesucht, der die Führungskräfteentwicklung in konzeptioneller als auch strategischer und inhaltlicher Hinsicht ausgestaltet, in Form von Trainings begleitet und mit sinnvollen Führungsentwicklungsmaßnahmen im Anschluss an die Führungsentwicklungsprogramme weiterentwickelt.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 80 %
Leistungserbringungskonzept Lösung einer Aufgabenstellung Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Preis 20 %
Preis Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen, im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.200.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 232 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PricewaterhouseCoopers GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftAuftragsvolumen (Rahmen) 1.200.000 €1 Veröffentlichung
- 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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