AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 03:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a97ebc60-dce5-49c8-8d9d-aed09966aacd/

B5, Eiderbrücke Tönning - Objektplanung, Lph 1-6, Neubau Düker der Eiderbrücke Tönning

Notice-ID: a97ebc60-dce5-49c8-8d9d-aed09966aacd · Procedure-ID: aa47791c-afe5-4dea-8c33-8459dabb946a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, Lübeck
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Eiderbrücke Tönning überführt die B 5 über die Eider. Derzeit wird die Instandsetzung des 1972 erbauten Brückenbauwerkes durch ein bereits beauftragtes Ingenieurbüro geplant. Im Zuge dieser Instandsetzung wird die Herstellung eines neuen Leitungsdükers erforderlich. Inhalt dieses Vertrages ist die Objektplanung (Leistungsphase 1-6) für den neuen Düker (voraussichtlich DN 500), sowie die fachspezifischen Berechnungen und die Zuarbeit zu den SiGeKo-Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).