AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9842bb8-17e7-4d5e-8864-07f9d453f462/

Pfosten-Riegel-Fassade und Brandschutztür - Elemente - Umbau und Erweiterung des Gymnasiusm in HBM

Notice-ID: a9842bb8-17e7-4d5e-8864-07f9d453f462 · Procedure-ID: 00fee392-381b-4272-8ff1-82279230e51a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Horn-Bad Meinberg, Horn-Bad Meinberg
Veröffentlicht
15.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
196.244 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bestehende Gymnasium wird im Zuge der Umstellung zurück auf G9 erweitert werden. Die inhaltliche Umstellung und Erweiterung des Raumprogramms zieht baulich einen zweigeschossigen Erweiterungsbau / Neubau mit sich. Der zweigeschossige, rautenförmige Erweiterungsbau wird auf der aktuellen Obstwiese zwischen einem Bestandsflügel sowie dem Parkplatz errichtet. Die innenräumliche Anbindung des Neubaus erfolgt auf zwei Etagen über einen Verbindungsgang in direkter Anbindung zur kleinen Halle. Für die Realisierung des Bauprojektes wird die Herstellung, Lieferung und Montage von Pfosten-Riegel-Fassade und Brandschutztür-Elementen beauftragt.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
30.07.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.12.2025
Angebotsspanne
196.244 – 552.680 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).