AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5Y1ZVJJ6ZE/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 11:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a98e7d41-bce4-4b1a-8f07-e45933a9433c/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Dienstkraftfahrzeugen für die Polizei NRW

Notice-ID: a98e7d41-bce4-4b1a-8f07-e45933a9433c · Procedure-ID: 357581cc-edef-469f-a773-c038eaa5e1c4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Veröffentlicht
07.05.2024
Frist (Submission)
14.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf für eine Verwertung von ca. 2.400 Fahrzeugen besteht. Die Höchstmenge der zu verwertenden Fahrzeuge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 3.000 Stück beziffert.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).