AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
WFG RV Planer
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH, Viersen
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH (nachfolgend WFG oder Vergabestelle) hat die Aufgabe, den Wirtschaftsraum Kreis Viersen zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Aktuell entwickelt die WFG Teilflächen für den Gewerbeparkt Elmpt. Über viele Jahre wurde das Gelände des zukünftigen Gewerbe- und Industrieparks in Elmpt militärisch genutzt. Nachdem die britischen Streitkräfte die Aufgabe des Geländes bekanntgegeben hatten - sie verließen Elmpt im Jahr 2015 - begannen frühzeitig die Planungen für eine Folgenutzung des rund 880 Hektar großen Areals. Bereits 2010 fand ein erster Workshop statt, dessen Ergebnis unter anderem die Absicht einer gewerblichen Nutzung war. Hierfür ist eine Teilfläche vorgesehen, die die Entwicklung eines Gewerbe- und Industrieparks mit einer Größe von rund 175 Hektar ermöglicht. Etwa 20 Hektar hiervon sollen insbesondere kleinere Vorhaben ermöglichen und so auch Unternehmen aus der Gemeinde und der Region dienen. Die WFG vergibt zur Vorbereitung der Baumaßnahmen einen Rahmenvertrag über Planungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden qualifizierte Architekten und Ingenieure gesucht, die die Planungsleistungen termingerecht, mängelfrei und wirtschaftlich erbringen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.