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Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 1 bis 4, stufenweise für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Studierendenwerk Augsburg AdöR · Augsburg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Los 1 VergebenLeistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 1 bis 4, stufenweise für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm🏆 Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB · Stuttgart
- Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB · Stuttgart
Beschreibung
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 4, für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens 50 %Qualität
Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wird wie folgt bei der Wertung der Angebote berücksichtigt: 1. Preis = 250 qualitative Leistungspunkte 3. Preis = 150 qualitative Leistungspunkte HINWEIS: Die qualitative Leistungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens" 250 Leistungspunkte erzielt werden.
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4. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 30 %Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]. Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Der Bieter hat die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hinweis: Wird diese Anlage nicht im Excel-Format von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ausfüllhinweise: In der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" hat der Bieter in allen grau hinterlegten Feldern Preisangaben in EUR (netto) und bei dem Abschlag sowie den Leistungen der Leistungsstufen 4 und 5 Prozentangaben (%) anzugeben. In dem Leistungs- und Vergütungskatalog sind eine Honorarzone und ein Honorarsatz fest vorgegeben. Diese bleiben während der Vertragslaufzeit fest vereinbart. Die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI werden pauschal in Höhe von 3 % bezogen auf die Grundleistungen (netto) erstattet. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht. Die in grau hinterlegten Felder beinhalten die Preise für bestimmte Besondere Leistungen, die pauschal vergütet werden. Ist ein Wert bereits in einem grau hinterlegten Feld eingetragen, kann der Bieter diesen ändern. Ändert er diesen nicht, bietet er dadurch den eingetragenen Wert an. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Zuschlagserteilung nur die Leistungen beauftragt werden, die in der Anlage 801 mit "Zuschlag" gekennzeichnet sind. Bei den Leistungen, die mit "Optional" gekennzeichnet sind, handelt es sich um optionale Leistungen, für welche eine gesonderte Beauftragung des Auftraggebers erforderlich ist. Die Besonderen Leistungen die pauschal vergütet werden, sind ebenfalls wertungsrelevant. Die Beauftragung hängt davon ab, ob der Auftraggeber diese Leistungen während der Vertragslaufzeit einseitig abruft. Auf die sich dadurch errechnende Honorarsumme hat der Bieter einen Abschlag in Prozent (%) im dafür vorgesehenen Feld des Leistungs- und Vergütungskatalogs anzubieten. Ist ein Wert bereits in diesem grau hinterlegten Feld eingetragen, kann der Bieter diesen ändern. Ändert er diesen nicht, bietet er dadurch den eingetragenen Wert an. Alle Preisangaben sind wertungsrelevant. Die anrechenbaren Kosten sind kalkulatorische Annahmen, um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen (sog. "kalkulatorischer Preis").
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3. Ausführungskonzept - Arbeitsweise des Bieters 15 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept über die Arbeitsweise des Bieters. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, - um die Koordination der eigenen Leistungen mit den Leistungen anderer Beteiligter (Bauherr (Studierendenwerk Augsburg) / Totalunternehmer / Statiker / Fachingenieure) bestmöglich sicherzustellen; (Unterkriterium 3.1:0 bis 5 Bewertungspunkte). - um bestmöglich sicherzustellen, dass die zu erstellende Funktionale Leistungsbeschreibung eine möglichst hohe Flexibilität für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers vorsehen wird; (Unterkriterium 3.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - um eine Einhaltung des der Kostenobergrenze bestmöglich sicherzustellen, es sind insbesondere Ausführungen zu Möglichkeiten der Kosteneinsparungen ohne Beeinträchtigung der Qualität des jeweiligen Wettbewerbsentwurfs darzustellen; (Unterkriterium 3.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 3.1", "Angaben zu Unterkriterium 3.2" und "Angaben zu Unterkriterium 3.3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 3.1, dann 3.2 und anschließend Unterkriterium 3.3). Diese Anlage 602 "Konzept(e)" ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektroni-scher Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept - Arbeitsweise des Bieters" werden addiert (maximal 15 Bewertungspunkte) und sodann multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 75 Leistungspunkte erzielt werden.
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2. Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 5 %Qualität
Bewertet wird die Erklärung des Bieters über die "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses". Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, in welchem Umfang er / sie bereit ist, den Anmerkungen des Preisgerichts zur Weiterentwicklung seiner Wettbewerbsarbeit nachzukommen. Hierfür hat jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft die individuellen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer jeweiligen Wettbewerbsarbeit in Bezug zu nehmen. Diese Anmerkungen ergeben sich aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 8. Oktober 2025, welches diesem Vergabeverfahren als Anlage 912 beigefügt ist. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierbei zu erklären, ob er / sie den individuellen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit: - vollständig; - im Wesentlichen; - geringfügig; oder - gar nicht nachkommen wird. Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, den Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner Wettbewerbsarbeit "im Wesentlichen" oder "geringfügig" nachzukommen, hat er zudem anzugeben, - welche Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht umsetzen wird; damit erklärt der Bieter automatisch, dass die übrigen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner Wettbewerbsarbeit, welche an dieser Stelle nicht aufgeführt werden, umgesetzt werden; und - aus welchen Gründen der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit nicht umsetzen wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 601 "Erklärung zur Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" zu verwenden und diese Anlage vollständig ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die Bewertungssystematik der "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" ist wie folgt: Angabe zur Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses Punkte vollständig: 5 Punkte im Wesentlichen: 3 Punkte geringfügig: 1 Punkt gar nicht: 0 Punkte HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" 25 Leistungspunkte erzielt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB1 Veröffentlichung
- 03.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.535 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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