AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9bbba10-47de-439e-bc77-bf0202b95eb9/

Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS-Schule Containeranlage, LOS 13: Schul-IT

Notice-ID: a9bbba10-47de-439e-bc77-bf0202b95eb9 · Procedure-ID: 5035000a-7e50-4b47-b2d8-6ca98ce645b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Geesthacht, Geesthacht
Veröffentlicht
19.02.2026
Frist (Submission)
24.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung einer Containeranlage als Übergangslösung im Rahmen der zwingenden Dringlichkeit an der Bertha-von-Suttner Schule aufgrund eines Schulbrandes, zur Aufrechterhaltung der gebundenen Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe zum 17.08.2026. Ziel dieses Loses ist die Wiederherstellung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung zur Sicherstellung des Unterrichts, welche weiterhin in folgende Lose unterteilt wird: - IT-Infratruktur - Interaktive Whiteboards - IT-Endgeräte - Ladewagen und Koffer

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
21.04.2026
Ende
01.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).