AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9be2fb4-de85-4bde-8243-71820fabfa74/

Erstangebote: Entwicklung, Bereitstellung und Betreuung eines Softwaresystems für die Erbringung telemedizinischer Leistungen

Notice-ID: a9be2fb4-de85-4bde-8243-71820fabfa74 · Procedure-ID: 454ac8e7-268a-4ab0-b900-0c4567e9791f

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Stammdaten

Auftraggeber
Schwester Euthymia Stiftung, Vechta
Veröffentlicht
23.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212180 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Telemedizin-Plattform. Dabei soll die Plattform softwareentwicklungstechnisch auf die Anforderungen entwickelt. Die Entwicklung und der Betrieb sind im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in allen Einrichtungen des Auftraggebers. Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen müssen die MUSS-Förderkriterien nach § 19 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 KHSF erfüllen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.12.2024
Zuschlagsentscheidung
20.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).