AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Weißes Haus Markkleeberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Markkleeberg, Markkleeberg
- Veröffentlicht
- 24.01.2026
- Frist (Submission)
- 26.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, die Sanierung des Weißen Hauses im agra-Park durchführen zu lassen. Ziel der Sanierung ist es, das Gebäude in Hinblick auf seine kulturelle als auch touristische Bedeutung in seiner Gesamtheit zu erhalten. Dabei soll vordergründig der Erhalt und Ausbau der bisher sehr erfolgreichen Kulturarbeit gewährleistet werden. Mit der im Zuge der geplanten Sanierung vorgenommenen Aufwertung sollen zudem bedeutsamere Ausstellungen und Kulturveranstaltungen ermöglicht werden, welche im aktuellen Zustand nicht möglich sind. Um diesen Zweck zu erreichen, soll u,a, eine Luftentfeuchtungsanlage installiert werden, um auch Ausstellungen mit empfindlichen Exponaten zu ermöglichen. Zudem sollen die elektrotechnischen Anlagen dahingehend ertüchtigt werden, dass auch größere Events im Umfeld des Hauses versorgt werden können. Das Gebäude soll nach erfolgter Sanierung weiterhin Amtssitz des Standesamtes und des Amtes für Kultur und Tourismus bleiben. Die Nutzung des Gebäudes für Trauungen soll mit gleicher Intensität fortgesetzt werden. Das kulturelle Angebot im und am Haus soll sukzessive weiter ausgebaut werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2026
- Ende
- 30.09.2034
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.