AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a9deb068-bf35-4889-a1eb-64897ce23e13) · Abgerufen am 25.10.2026 14:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9deb068-bf35-4889-a1eb-64897ce23e13/

Medientechnische Ausstattung

Notice-ID: a9deb068-bf35-4889-a1eb-64897ce23e13 · Procedure-ID: e341346e-5d63-4562-97e2-459af0e11c7d

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
23.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Hansa Carré in der Dortmunder Innenstadt sollen neue Lern- und Veranstaltungsräume für die TU Dortmund entstehen. Der derzeit durchgeführte Umbau soll im Herbst 2026 abgeschlossen sein, so dass das Gebäude im November durch die TU übernommen und bezogen werden kann. Die benötigte medientechnische Ausstattung ist Bestandteil dieser Ausschreibung und umfasst die folgenden Räume bzw. Bereiche: - Erdgeschoss Foyer (digitale Beschilderung) - 2. Obergeschoss drei hybride Projektarbeitsräume Multifunktionsraum mit Regieraum - 3. Obergeschoss Doppel-Seminarraum mit Trennwand Multifunktionsraum.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.11.2026
Ende
31.01.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
G+B Medientechnik GmbH
Vertragsabschluss
22.09.2026
Angebotsspanne
399.691 – 509.931 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).