AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 06:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa0f7bfa-c4a6-4191-b04f-18b0efb9ffae/

Rahmenvereinbarung von Allgemeinen IT-Dienstleistungen

Notice-ID: aa0f7bfa-c4a6-4191-b04f-18b0efb9ffae · Procedure-ID: 405a2576-cfeb-4946-8089-3516aa76fa40

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Hessen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen als zentrale Vergabestelle schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer aus. Die DRV Hessen wurde durch die unten genannten weiteren Auftraggeberinnen bevollmächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen. Der jeweilige Auftrag beinhaltet die Erbringung von allgemeinen IT-Dienstleistungen auf Abruf für die Auftraggeberinnen der Deutschen Rentenversicherung (7 Regionalträger inkl. der DRV Hessen). Leistungsempfänger aus dem Vertrag sind die einzelnen Standorte / Dienststellen der genannten Auftraggeberinnen. Diese sind namentlich: • Deutsche Rentenversicherung Hessen • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg • Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd • Deutsche Rentenversicherung Nordbayern • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz • Deutsche Rentenversicherung Saarland • Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).