AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa1d78e8-f5ad-4200-aacf-d258819b22e0/

Technische Ausstattung - Kälte, Lüftung, Wasser - für den Hauptbahnhof Mülheim

Notice-ID: aa1d78e8-f5ad-4200-aacf-d258819b22e0 · Procedure-ID: 112fbd2f-0465-4a12-90d4-fb32c60ec90c

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhrbahn GmbH, Essen
Veröffentlicht
14.12.2025
Frist (Submission)
22.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der umfangreichen Umbaumaßnahmen am Mülheim Hauptbahnhof sind am Bahnsteig HLS-Installations-Arbeiten erforderlich. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und Montage von Kältetechnik, Lüftungstechnik, Bewässerungstechnik, Entwässerungstechnik, die Versorgung mit Löschwasser sowie die Erweiterung der technischen Bereiche hierzu.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).