Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Energie & Umwelt
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie 3 Lose

Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit

50Hertz Transmission GmbH · Berlin · Berlin

Angebote bis 08.08.2026 (noch 40 Tage)

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Beschreibung

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung der Systemdienstleistung "Schwarzstartfähigkeit" für den Netzwiederaufbau.
  • Geschätzter Auftragswert von 216.038.750 EUR.
  • Anforderungen an Anlagen zur eigenständigen Spannungsversorgung und Leistungserbringung im Blackout-Fall.
  • Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
  • Die Beschaffung erfolgt marktgestützt und diskriminierungsfrei gemäß EU-Verordnung und nationalen Vorgaben.

Die 50Hertz Transmission GmbH beschafft die Systemdienstleistung "Schwarzstartfähigkeit" für den Netzwiederaufbau.

Der geschätzte Wert beträgt 216.038.750 EUR. Gefordert sind Anlagen, die eigenständig Teile des Übertragungsnetzes unter Spannung setzen und Leistung für den Netzwiederaufbau abgeben können.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.

  • Los 1 Los 1 - 50Hertz Beschaffungsregion Nord West
    Geschätzter Wert 87.112.500 €
  • Los 2 Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte
    Geschätzter Wert 109.142.000 €
  • Los 3 Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West
    Geschätzter Wert 19.784.250 €

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://eliagroup.sharepoint.com/:f:/s/EFSS/EFSS/IgBPbd9XXy2eT6vORph9xCpSAe5n2-QjK09ZbsynfNW_bLk Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Wir planen den Zuschlag auf Basis des ersten Angebots zu erteilen. Nur im Ausnahmefall behalten wir uns eine Verhandlung sowie eine weitere Angebotsrunde vor. Ziel des Verfahrens ist ein Vertrag pro Los.“

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Bitte laden Sie die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung hoch. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument. ________ b) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ c)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ f) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ b)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ d) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister b) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ c)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ f) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 100 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 100 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 15 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (200MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 125 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 125 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 20 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

  • Versorgungssicherheit

    Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

  • Versorgungssicherheit

    Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, soweit /// (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, /// (2) Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, /// (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. /// Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren *

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 40 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 216.038.750 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 08.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 5.000.000 €
Median 20.196.877 €
Oberes Quartil 130.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

50Hertz Transmission GmbH · Berlin

TimJustus.Geisler@50hertz.com
+49 30 5150 2341

216.038.750 €
Geschätzter Wert
86,4× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 08.08.2026 (noch 40 Tage)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 06.05.2026
CPV-Code 65000000
Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas) (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 01.07.2027 – 30.06.2041
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) · Bonn

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 5.3

Historischer Durchschnitt aus 5.277 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.269 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 47%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers 50Hertz Transmission GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →