AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 18:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa6475a6-5ed1-415a-a1d8-e44b40e118ab/

Lieferung von Ökostrom 2026 (elektrische Energie und HKN)

Notice-ID: aa6475a6-5ed1-415a-a1d8-e44b40e118ab · Procedure-ID: f8339c8d-cb90-4c23-8c1c-78e7cccbc8aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) Sonstiges Sondervermögen Hafen vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Veröffentlicht
19.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung von Ökostrom für 2026 (elektrische Energie und HKN) - als All-Inclusive Stromlieferung; - Ca. 5,1 Mio kWh pro Jahr; - Verteilt auf 207 Abnahmestellen; - Davon 28 Abnahmestellen mit RLM-Zähler; näheres siehe Leistungsbeschreibung und Liste der Abnahmestellen Die Gesamtleistung des Stromeinkaufs sieht 5 Lose vor. In diesem Verfahren werden die 4 Gebietslose ausgeschrieben. Das Los 2 für eine Landstromversorgung wird separat ausgeschrieben werden.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).