AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung zur Beschaffung von 6 Abfallsammelfahrzeugen mit Elektroantrieb
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Siegburg
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Frist (Submission)
- 27.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144900 — Transportmittel
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt sechs kompletten elektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader). Es handelt sich um dreiachsige Fahrzeuge mit einem jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht von max. 26.000 kg (nach StVZO technisch möglich: max. 28.000 kg) und einem elektrischen Antriebsstrang mit einer (Nenn-)Batteriekapazität von jeweils mindestens 400 kWh. Die Fahrgestelle sind mit einem flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau und einer Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter) sowie weiterer Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung auszustatten. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Weiterer Leistungsgegenstand ist insbesondere wegen des Elektroantriebs ein Wartungsvertrag für das jeweilige Fahrgestell, inkl. Antriebsbatterie und Fahrerhaus. Der jeweilige Wartungsvertrag ist für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren zzgl. dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit durch den Auftraggeber um jeweils zwei weitere Jahre vorgesehen. Die Fahrzeuge des jeweiligen Loses sind betriebsbereit bis spätestens 30. Juni 2027 an den Betriebsstandort der RSAG in Troisdorf auszuliefern.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 13 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.