AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/aa74c59a-dfdf-4721-87cc-95cb505ad710) · Abgerufen am 03.08.2026 08:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa74c59a-dfdf-4721-87cc-95cb505ad710/

Rahmenvertrag IT-Beratung mit 8 Losen

Notice-ID: aa74c59a-dfdf-4721-87cc-95cb505ad710 · Procedure-ID: f98e55cd-677b-4952-b9f4-be06d440606c

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Stammdaten

Auftraggeber
DEG Vergabestelle, Köln
Veröffentlicht
30.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79410000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Unterstützungs- und Beratungsleistung in folgenden Bereichen: • Los 1: SAP FI / CO & zentrale Dienste • Los 2: SAP TRM • Los 3: Zahlungsverkehr, SAP CM & BCM • Los 4: SAP CRM & CRM-BW • Los 5: SAP Solution Manager Modulgruppen 1 (Basis) und 2 (Anwendungen) • Los 6: Planung und Reporting: SAP BPC, Fiori Apps und SAP Analytics Cloud • Los 7: technisches Produktionscontrolling • Los 8: Fiori ESG Apps. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die DEG Fachberatung in acht Losen. Je Los soll ein Rahmenvertragspartner ausgewählt werden.

Lose

8 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (5)
ainovi gmbH · ConVista Consulting AG · Neomatic AG · PTA Programmier-Technische Arbeiten GmbH · Triple A Consulting GmbH & Co KG
Vertragsabschluss
30.12.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (5)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).