AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa771d52-bf26-46ae-86ee-a2e6fe845264/

Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte Erfurt, Weimar, Bad Salzungen, Eisenach und Sondershausen

Notice-ID: aa771d52-bf26-46ae-86ee-a2e6fe845264 · Procedure-ID: ade8fa23-1596-45f0-8e15-c1949029ebb8

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, Jena
Veröffentlicht
02.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98392000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je eine Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte Erfurt, Weimar, Bad Salzungen, Eisenach und Sondershausen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.07.2024 mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.

Lose

5 Lose.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).