AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 05:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aaa1a82a-aa60-4e9c-bc89-d745c75e7ed5/

AKK A 3 - Ersatzneubau BW 8.2 + 9

Notice-ID: aaa1a82a-aa60-4e9c-bc89-d745c75e7ed5 · Procedure-ID: 502480f5-203d-4c8a-b126-e0de30429312

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Stammdaten

Auftraggeber
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
30.10.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen dieses Loses umfassen sowohl den Ersatzneubau des Brückenbauwerks 9 (4506 848), als auch den Ersatzneubau der Stützwand 8.2 \n(4506 891). Beide Bauwerke befinden sich südlich des AKK und werden ca. 90 m nordwestlich vom heutigen Bestand errichtet. Das Bauwerk 9 überführt die A3 über die Rampe F (von Venlo nach Köln) und die Rampe H (von Essen nach Köln). Das Bauwerk 8.2, welches aus zwei Teilbauwerken besteht, schließt südlich an BW 9 an. Die westliche Stützwand wird nur zum Teil abgebrochen. Die östliche Stützwand ist komplett zu erneuern.\nDie ausgeschriebenen Leistungen umfassen außerdem die Sanierung/Renovierung, Einrichtung und Unterhaltung eines Baubüros.

Vertragslaufzeit

Periode
2512 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).