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Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Umbau Knoten Gößnitz im Abschnitt Gößnitz(e) - Crimmitschau(a), 2. Abst. Gaschwitz - Werdau der ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, AU 511, BA 2, optional BA 3/4
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Umbau des Bahnknotens Gößnitz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
29 Veröffentlichungen
- 05.08.2026 MKA 42 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 43 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 44 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 19.05.2026 MKA 40 - Die Bauweiche im Baufeld führt zu einer erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner. Aus diesem Grund hat die Projektleitung entschieden, mobile Lärmschutzmatten an der Fahrleitungsanlage anbringen zu lassen. Die Ausführung dieser Leistung erfolgt durch NWS. Die Matten verbleiben bis zum Rückbau der Bauweiche im Jahr 2027 vor Ort. Sie sind mittels Klettverschluss an der FA befestigt und werden im Rahmen der regulären Kontrollen der FA mit überprüft. Ein Mehraufwand für die Installation sowie das Vorhalten der Matten kann seitens der BUW dem Grunde nach bestätigt werden. MKA 41 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 16.02.2026 MKA 037 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 038 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 039 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 19.01.2026 NT 36 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab
- 08.12.2025 MKA 32, 33, 34, 35 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 15.09.2025 Original-Veröffentlichung
- 12.09.2025 NT29-31: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 02.09.2025 AO 22 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. AO 28 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab
- 28.08.2025 NT 21 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. NT 27 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 15.05.2025 NT19-20_24-25: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 08.01.2025 10: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 11: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 12: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 13: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 17: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 07.01.2025 NT14-17: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 07.01.2025 11 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 07.01.2025 NT10-13: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 11_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 16_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 10_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 17_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 15_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 12_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 13_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 05.11.2024 14_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 30.08.2024 NT_05 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 30.08.2024 NT_9 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 30.08.2024 NT_08 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 30.08.2024 NT_07 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 30.08.2024 NT_06 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 12.02.2024 NT4 - Mengenmehrungen Feste Absperrung und Signalisierung Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. aktuell
- 12.02.2024 NT3 - Mengenmehrungen Feste Absperrung und Signalisierung Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
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