AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kläranlagenstandort- und Strukturanalyse des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserverband Strausberg-Erkner, Strausberg
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- Frist (Submission)
- 02.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71335000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Beauftragung ist die Erstellung einer unabhängigen und ergebnisoffenen Studie zur zukünftigen Struktur der Schmutzwasserentsorgung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE). Die Studie soll eine belastbare fachliche Entscheidungsgrundlage für die langfristige Entwicklung der Schmutzwasserentsorgung schaffen und technisch, wasserwirtschaftlich, ökologisch, genehmigungs-rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Zielstrukturen entwickeln und vergleichend bewerten. Die Untersuchung hat sich insbesondere an den Kriterien der ---Strategischen Abwasserzielplanung für den Gesamtraum Berlin und Berliner Umland - Fachbeitrag, MLEUV, Stand September 2025 sowie an den spezifischen Rahmenbedingungen des WSE zu orientieren. Bestehende Planungen, Standortüberlegungen oder bisherige Empfehlungen sind nicht als Vorzugsvarianten vorauszusetzen. Die Studie soll insbesondere klären, welche bestehenden und potenziellen Kläranlagenstandorte langfristig geeignet sind, welche zentralen, teilzentralen oder externen Entsorgungsstrukturen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Auswirkungen die untersuchten Varianten auf das bestehende Kanal- und Pumpwerksnetz, die Investitionen, den Betrieb und die Gebührenentwicklung haben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.