ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen BA 2 - VP 3a Ingenieurbauwerke Betriebsabschnitt 1
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen BA 2 - VP 3a Ingenieurbauwerke Betriebsabschnitt 1
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Ingenieurbauwerke im Rahmen des Projekts ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Betriebsabschnitt 1.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.006 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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40 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 71 - Mit der Schließung des Bahnübergangs (BÜ) Holtener Straße entsteht eine neue Verkehrssituation, da die Querungsmöglichkeit entfällt. Dadurch ist eine Absicherung des Bahnüberganges erforderlich. Vorgesehen sind standfeste Bauzäune, beleuchtete Absperrbaken sowie eine zusätzliche Beschilderung. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an der Holtener Straße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Der aktuelle Vertragspartner ist bereits mit dem Rückbau des Bahnübergangs beauftragt. Die Sicherung ist unmittelbar an den Bauablauf gekoppelt und ein zusätzlicher Auftragnehmer könnte zu Abstimmungsproblemen und Verzögerungen führen. 73 - Für die Entwässerung an der Rampenanlage der EU Jägerstraße musste für die Rohrleitung das Material geändert werden. Es ist geplant, dass die Entwässerungsleitung mit einem T -Stück an die Hauptleitung verbunden wird. Da es sich aber bei der Hauptleitung um ein anderes Material handelt, war es nicht möglich die Verbindung in dem ursprügnlich geplanten Material einzubauen. Daher war es notwendig auf das gleiche Material (GFK) zurückzugreifen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an der Jägerstraße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Der aktuelle Vertragspartner ist bereits mit der Entwässerung beauftragt. 74 - Um die Leistungen an der EU Jägerstraße vollständig abschließen zu können, sind Betonkabeltröge notwndig. Die zusätzliche Leistung beinhaltet as Einabuen der Kabelträge inklusive Absenkbausätze auf dem Bauwerk. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an der Jägerstraße durchgeführt, um die effektiveBereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Der aktuelle Vertragspartner ist bereits mit der EU Jägerstraße beauftragt. Die zusärtliche Leistung beinhlatet das Einbauen eines Betonkabelkanals der notwenig ist um die Haupleistung vollständig abschließen zu können.
- 04.02.2026 69 Mit der Schließung des Bahnübergangs (BÜ) Holtener Straße entsteht durch den neuen Wendehammer eine Sackgasse. Dadurch entsteht eine neue, dauerhafte Verkehrssituation, die eine neue straßenverkehrsrechtliche Regelung erfordert. Aufgrund des Baufortschritts muss die finale Beschilderung umgesetzt werden. Hierfür ist die Erstellung sowie die Umsetzung eines Verkehrszeichenplans erforderlich. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an der Holtener Straße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Diese zusätzlichen Anforderungen könnten erhebliche finanzielle Risiken bergen und den Fortschritt der Bauarbeiten erheblich gefährden.
- 15.01.2026 AO 68 In der Ausführungsplanung für die EÜ Jägerstraße sind Klemmfugenbänder und Klemmprofile vorgesehen. Diese wurden im Verlauf der Planung notwendig, um die Rampen und die Stützwand planmäßig herstellen zu können. Gleichzeitig gewährleisten sie die erforderliche Abdichtung. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an der EÜ Jägerstraße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Diese zusätzlichen Anforderungen könnten erhebliche finanzielle Risiken bergen und den Fortschritt der Bauarbeiten erheblich gefährden.
- 09.12.2025 65 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die Anpassung der Ausführungsplanung der Treppen der EÜ Jägerstraße und EÜ Holtener Straße. Dies ist erforderlich aufgrund der Entwurfsänderung der Ausstattung der Rohbetonstufen mit Winkelstufen statt Fliesenbelag. Damit sind die ursprünglich erstellten Schal- und Bewehrungspläne nicht mehr umsetzbar und müssen an die neuen Abmessungen der Winkelstufen angepasst werden. Da die Treppen Bestandteil des Hauptvertrags sind, bildet die Anpassung der Planung eine Voraussetzung für die Realisierung. Die geänderte Ausführung mit Winkelstuf. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an beiden EÜ durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was zusätzlich Material- und Einrichtungskosten erfordern würde.
- 02.12.2025 66 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die Anpassung der Ausführungsplanung der Treppen der EÜ Jägerstraße und EÜ Holtener Straße. Dies ist erforderlich aufgrund der Entwurfsänderung der Ausstattung der Rohbetonstufen mit Winkelstufen statt Fliesenbelag. Damit sind die ursprünglich erstellten Schal- und Bewehrungspläne nicht mehr umsetzbar und müssen an die neuen Abmessungen der Winkelstufen angepasst werden. Da die Treppen Bestandteil des Hauptvertrags sind, bildet die Anpassung der Planung eine Voraussetzung für die Realisierung. Die geänderte Ausführung mit Winkelstuf. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen an beiden EÜ durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was zusätzliche Material- und Einrichtungskosten erfordern würde.
- 13.11.2025 64-Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die Herstellung einer Absturzsicherung im Bereich der Ökotunnel bei km 10,751 und km 11,680 bahnrechts. Die Maßnahme umfasst die Montage von Absturzsicherungen in Richtung Freistrecke, welche nach der Montage der Lärmschutzwand erforderlich wurde. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen am Ökotunnel km 10,751 und km 11,680 durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Diese zusätzlichen Anforderungen könnten erhebliche finanzielle Risiken bergen und den Fortschritt der Bauarbeiten erheblich gefährden.
- 29.10.2025 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die umfassende Baufeldfreimachung an der EÜ Brinnkstraße zur finalen Herstellung der EÜ. Die zusätzlichen Leistungen betreffen unteranderem den Rückbau und die Lagerung der Masten als vorbereitende Maßnahme für den Einschub der EÜ. Nur durch diese Maßnahmen kann der Baufortschritt gemäß den Projektanforderungen sichergestellt werden. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen am EÜ Brinkstraße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde. Diese zusätzlichen Anforderungen könnten erhebliche finanzielle Risiken bergen und den Fortschritt der Bauarbeiten erheblich gefährden.
- 10.10.2025 AO 61 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die umfassende Baufeldfreimachung an der EÜ Holtener Straße zur Fertigstellung der Rampenanlage bahnrechts. Die zusätzlichen Leistungen betreffen unteranderem Tiefbauarbeiten für Gas- und Wasserleitungen die unmittelbar im Baufeld für die Herstellung der neuen Rampenanlage der neuen EÜ (F) Holtener Straße sind. Nur durch diese Maßnahmen kann der Baufortschritt gemäß den Projektanforderungen sichergestellt werden. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen am EÜ (F) Holtener Straße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen, was einen erneuten Installationsprozess sowie eine zusätzliche Materialbeschaffung erfordern würde.
- 06.10.2025 AO 60 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die umfassende Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung an der Herstellgrube EÜ Landwehr/Küpperstraße . Während der Aushubarbeiten wurde bei einer Tiefe von 28,44 mNN unerwartet starkes Grundwasser angetroffen. Da die Baugrube jedoch bis zu einer Tiefe von 26,54 mNN ausgehoben werden muss, ist die Implementierung eines effektiven Systems zur Grundwasserabführung zwingend notwendig. Ohne diese zusätzliche Leistung, würde die Baugrube unter Wasser stehen, was die Fortsetzung der Bauarbeiten unmöglich machen würde. Nur durch diese Maßnahmen kann der Baufortschritt gemäß den Projektanforderungen sichergestellt werden. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen am EÜ Landwehr/Küpperstraße durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen.
- 01.10.2025 MKA 041 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Gartenschuppen des Anwohners Koenen abzubauen. Dieser Schritt ist erforderlich, um Platz für die Errichtung der Stellfläche und der Rampe für den Rammbagger zu schaffen. Ohne diese zusätzlichen Maßnahmen wäre der Baubeginn nicht realisierbar, da der Gartenschuppen ein Hindernis darstellt und die Verbauarbeiten nicht durchgeführt werden können. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an der EÜ Landwehr Ziethenstraße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde.
- 16.09.2025 Der Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die vollständige Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Brinkstraße. Der Vertrag umfasst den Neubau eines Überbaus auf der rechten Bahnseite und eines Torsionsbalkens auf der linken Bahnseite. Da die Bestandsbrücke in schlechtem Zustand ist, wird die gesamte Brücke erneuert, um die vertragliche Leistung zu erfüllen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits Maßnahmen umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung von Ressourcen sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen und erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten bedeuten.
- 10.09.2025 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Errichtung neuer BE-Flächen und einer Baustraße im Bereich des DL km 10,751. Ohne die Implementierung dieser zusätzlichen Maßnahmen gestaltet sich der Baufortschritt als ineffizient und nicht realisierbar, aufgrund fehlender Baustelleneinrichtungsflächen, die logistische Planung erheblich beeinträchtigen würde, was wiederum die Zugänglichkeit der Baustelle behindern und die erfolgreiche Einrichtung der Baustelle. Die zusätzliche Fläche ist ausschlaggebend für die Herstellung der neuen Brinkstraße inkl. HDI- Säulen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material sicherzustellen. Dennoch würde eine zusätzliche Beauftragung die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem ist bei der Herstellung der HDI-Sohle für die EÜ Brinkstraße der strenge Terminplan eine wichtige Rolle zur rechtzeitigen IBN.
- 27.08.2025 AO046: Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen beim Bau des Ökotunnels bei km 10.751 aufgrund von Stauwasser bei km 10.875. Das Wasser muss verrohrt werden, da es nicht versickern kann und sonst die Baugrube des Ökotunnels beeinträchtigt, was den Baufortschritt gefährdet. Die Maßnahme ist notwendig, um Verzögerungen zu vermeiden. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit den Arbeiten begonnen, was eine effiziente Umsetzung der Maßnahme ermöglicht. Ein weiterer Auftragnehmer würde zusätzliche Kosten und eine komplexere Koordination verursachen. // AO057: Die vorliegende Vertragsabweichung betrifft die geänderte Ausführung der Ankerbohrungen im Bereich des Pumpenhauses an der EÜ(F) Jägerstraße. Aufgrund beengter Platzverhältnisse und vorhandener Leitungen ist eine lotrechte Bohrung nicht ohne mehrwöchige Vollsperrung der Jägerstraße möglich. Zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Ausführung in Schrägbohrtechnik erforderlich. Der bestehende Vertragspartner ist bereits vor Ort tätig; eine zusätzliche Vergabe würde Schnittstellen schaffen, den Ablauf verzögern und Mehrkosten verursachen. // AO058: Die vorliegende Vertragsabweichung betrifft eine zusätzliche Maßnahme im Bereich des Pumpenhauses an der EÜ (F) Holtener Straße. Zwischen dem Pumpenhaus und dem Verbau ist ein Hohlraum, der aufgrund der beengten Lage nicht fachgerecht mit Bodenmaterial verfüllt und verdichtet werden kann. Zur Sicherstellung der Standsicherheit und zur Vermeidung von Setzungen ist daher eine Verfüllung mit Magerbeton erforderlich. Der aktuelle Vertragspartner ist bereits vor Ort tätig, notwendiges Gerät, Personal und Material sind verfügbar. Eine Beauftragung eines weiteren Unternehmens würde neue Schnittstellen schaffen, den Bauablauf stören und zusätzliche Kosten verursachen. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen soll die Maßnahme daher durch den bestehenden Auftragnehmer ausgeführt werden.
- 07.07.2025 Gegenstand der zusätzlichen Leistungen sind unterstützende Leistungen im Zuge der Baufeldfreimachung am BÜ Jägerstraße. Die Leistungen sind im Zuge der Herstellung der neuen EÜ(F) Jägerstraße zwingend erforderlich. Die Leistungen sind zwingend erforderlich um den Vertragsumfang ordnungsgemäß zu erfüllen. Ohne diese Anpassungen ist die Weiterführung der Arbeiten nicht möglich und würde zu Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen, was die Realisierbarkeit des Projekts gefährden könnte. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Kosten durch neue Baustelleneinrichtungen, Arbeitsabläufe und Ressourcen verursachen, was die Gesamtkosten erheblich erhöhen würde.
- 13.06.2025 AO 54 Gegenstand der zusätzlichen Leistung, ist die Planung und Umsetzung einer alternative Zuwegung der neu errichteten EÜ. Nach Fertigstellung der neuen Unterführung ist bei den weiterführenden Arbeiten aufgefallen, dass die Anbindung an den vorhanden Gehweg der Stadt mit einer zur hohen Neigung ( ca. 12%) erfolgen würde. Aufgrund der StVo ist eine Neigung nicht zuzumuten und die Barrierefreiheit der neuen EÜ ist nicht gewährleistet. Ohne die Umsetzung dieser geänderten Leistungen ist die Weiterführung der nachfolgenden Arbeiten nicht möglich, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde und die Realisierbarkeit des Projekts gefährden könnte. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten zur Errichtung der Eü Landwehr/Küpperstraße beauftragt. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Kosten verursachen, da eine separate Baustelleneinrichtung, neue Arbeitsabläufe und zusätzliche Ressourcen erforderlich wären. aktuell
- 23.05.2025 AO 52 Gegenstand der zusätzlichen Leistungen ist die Herstellung einer HDI-Sohle für die Gewährleistung der Tragfähigkeit des Bestandsbauwerks bis zur Fertigstellung der neuen EÜ Brinkstraße. Die Leistungen sind zwingend erforderlich um den Vertragsumfang ordnungsgemäß zu erfüllen. Ohne diese Anpassungen ist die Weiterführung der Arbeiten nicht möglich und würde zu Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen, was die Realisierbarkeit des Projekts gefährden könnte. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Kosten durch neue Baustelleneinrichtungen, Arbeitsabläufe und Ressourcen verursachen, was die Gesamtkosten erheblich erhöhen würde. AO 53 Gegenstand der zusätzlichen Leistungen ist die stetige Überwachung der Gleislage mit Hilfe von Gleismonitoring während der Herstellung einer HDI-Sohle für die Gewährleistung der Tragfähigkeit des Bestandsbauwerks bis zur Fertigstellung der neuen EÜ Brinkstraße. Die Leistungen sind zwingend erforderlich um den Vertragsumfang ordnungsgemäß zu erfüllen. Ohne diese Anpassungen ist die Weiterführung der Arbeiten nicht möglich und würde zu Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen, was die Realisierbarkeit des Projekts gefährden könnte. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Kosten durch neue Baustelleneinrichtungen, Arbeitsabläufe und Ressourcen verursachen, was die Gesamtkosten erheblich erhöhen würde.
- 22.05.2025 AO 41 Die Abweichung vom Vertrag betrifft ergänzende Arbeiten, die im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Küpperstraße erforderlich sind. Die Durchführung dieser zusätzlichen Leitungsmaßnahmen ist unbedingt notwendig. Ohne die Umsetzung dieser Schritte können weitere Arbeiten, insbesondere der Einschub der neuen EÜ an der Küpperstraße, nicht realisiert werden. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit den Arbeiten an der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Küpperstraße begonnen. Dies gewährleistet eine effiziente Bereitstellung der notwendigen Geräte, des qualifizierten Personals und der Materialien vor Ort. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einführung weiterer Schnittstellen nach sich ziehen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers die erneute Einrichtung der Baustelle sowie die Beschaffung neuer Materialien erfordern, was zwangsläufig mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden wäre. AO 43 Die Vertragsabweichung bezieht sich auf zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Küpperstraße erforderlich sind. Im Mittelpunkt dieser Abweichung steht der dringend notwendige Bodenausgleich, der eine unverzichtbare Grundlage für den weiteren Baufortschritt darstellt, da ohne die fachgerechte Umsetzung dieser Arbeiten der geplante Einschub der EÜ sowie alle nachfolgenden Arbeitsschritte nicht realisierbar wären. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit den Arbeiten an der (EÜ) Küpperstraße begonnen. Dies gewährleistet eine effiziente Bereitstellung der notwendigen Geräte, des qualifizierten Personals und der Materialien vor Ort. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einführung weiterer Schnittstellen nach sich ziehen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers die erneute Einrichtung der Baustelle sowie die Beschaffung neuer Materialien erfordern, was zwangsläufig mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden wäre. AO 45 Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen beim Neubau der EÜ Brinkstraße. Erforderlich sind die Herstellung der HDI-Sohle, Kampfmittelsondierung, technische Bearbeitung, ein Bauphasenplan und Erdbauarbeiten. Ohne diese Anpassungen ist der Baufortschritt gefährdet. Da der aktuelle Auftragnehmer bereits tätig ist, sorgt dies für eine effiziente Bereitstellung von Ressourcen. Ein neuer Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen, höhere Kosten und eine erschwerte Koordination verursachen. AO 47 Die Vertragsabweichung betrifft die notwendige Herstellung und Planung einer Rohrrigole zur Entwässerung an der EÜ Landwehr-/Küpperstraße in km 12.225. Ohne diese Maßnahme kann der Baufortschritt nicht gewährleistet werden und es drohen langfristige Schäden an der Infrastruktur. Die Umsetzung ist daher erforderlich, um die Funktionalität der Konstruktion zu sichern. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit den Arbeiten begonnen, wodurch eine effiziente Bereitstellung der benötigten Ressourcen gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Koordination erschweren und zusätzliche Kosten verursachen. AO 48 Die Vertragsabweichung betrifft die Erweiterung der Maßnahmen für die Sicherung des Anwohners an der Holtener Staße 94 und des Schulweges. Das Haus der Anwohner befindet sich unmittelbar im Bereich der Baufeldes. Ohne diese Maßnahme kann die umfängliche Sicherheit der Anwohner sowie der Schulweg der angrenzenden Grundschule nicht gewährleistet werden. Die Umsetzung ist daher erforderlich. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit den Arbeiten begonnen, wodurch eine effiziente Bereitstellung der benötigten Ressourcen gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Koordination erschweren und zusätzliche Kosten verursachen. AO 49 Die zusätzliche Leistung Sicherung der Bahnübergangs an der Jäger Straße ist für die weiteren geplanten Maßnahmen und Sicherung der Baufeldes von hoher Wichtigkeit. Am Bahnübergang erfolgt in der Sperrpause ein Teilrückbau. Die Sicherung ist für das Umfeld und für das Baufeld von hoher Wichtigkeit. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an dem BÜ Jäger Straße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. AO 50 Gegenstand der geänderten Leistung ist die Anpassung der Ausführung der Versickerungsbecken Nr. 01 bei km 10.425 und Nr. 03 bei km 12.040. Die Herstellung muss an die geänderte Planung angepasst werden, um den Vertragsumfang ordnungsgemäß zu erfüllen. Ohne diese Anpassungen ist die Weiterführung der Arbeiten nicht möglich und würde zu Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen, was die Realisierbarkeit des Projekts gefährden könnte. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Kosten durch neue Baustelleneinrichtungen, Arbeitsabläufe und Ressourcen verursachen, was die Gesamtkosten erheblich erhöhen würde.
- 09.08.2024 Die zusätzliche Leistung umfasst die Errichtung eines provisorischen Wendehammers an der EÜ Holtener Straße km 11.315. Wegen der Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Verkehr ist diese Maßnahme notwendig, um eine sichere Umkehr der Fahrzeuge und die Vermeidung von Verkehrsproblemen und Sicherheitsrisiken zu gewährleisten. Zudem würde das Fehlen des Wendehammers die Bauarbeiten verzögern und die termingerechte Fortsetzung gefährden. Der derzeitige Vertragspartner hat bereits Maßnahmen getroffen, um alle Ressourcen effizient bereitzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch neue Schnittstellen erfordern und zu finanziellen Risiken und möglichen Verzögerungen führen (MKA9)
- 09.08.2024 Die zusätzliche Leistung umfasst die Errichtung eines provisorischen Wendehammers an der EÜ Holtener Straße km 11.315. Wegen der Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Verkehr ist diese Maßnahme notwendig, um eine sichere Umkehr der Fahrzeuge und die Vermeidung von Verkehrsproblemen und Sicherheitsrisiken zu gewährleisten. Zudem würde das Fehlen des Wendehammers die Bauarbeiten verzögern und die termingerechte Fortsetzung gefährden. Der derzeitige Vertragspartner hat bereits Maßnahmen getroffen, um alle Ressourcen effizient bereitzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch neue Schnittstellen erfordern und zu finanziellen Risiken und möglichen Verzögerungen führen. (MKA13)
- 09.08.2024 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die umfassende Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Rotbach. Während der Aushubarbeiten wurde bei einer Tiefe von 27,80 mNN unerwartet starkes Grundwasser angetroffen. Da die Baugrube jedoch bis zu einer Tiefe von 26,90 mNN ausgehoben werden muss, ist die Implementierung eines effektiven Systems zur Grundwasserabführung zwingend notwendig.Ohne diese zusätzliche Leistung, würde die Baugrube unter Wasser stehen, was die Fortsetzung der Bauarbeiten unmöglich machen würde. Nur durch diese Maßnahmen kann der Baufortschritt gemäß den Projektanforderungen sichergestellt werden.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend umfassende Maßnahmen am EÜ Rotbach durchgeführt, um die effektive Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, einschließlich Ausrüstung, Personal und Material, sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Notwendigkeit der Integration neuer Schnittstellen nach sich ziehen. (MKA38)
- 09.08.2024 Der Gegenstand der zusätzlichen Leistung umfasst die Errichtung einer zusätzlichen Baustraße am Ökotunnel km 10.751. Diese Baustraße ist erforderlich, um die logistischen Zugangsbedingungen für die bevorstehenden Bauarbeiten am Ökotunnel zu optimieren. Ohne die Implementierung dieser Baustraße können die logistischen Fahrten und die Durchführung der Bauarbeiten am Ökotunnel nicht gewährleistet werden. Sie dient somit als essentielle Infrastrukturmaßnahme zur Sicherstellung der operativen Abläufe und der termingerechten Fortführung des Bauprojekts.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauend Maßnahmen am Ökotunnel km 10.751 umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern, was einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle sowie die erneute Beschaffung von Materialien nach sich ziehen würde (MKA19)
- 09.08.2024 Um die Entwässerungsbedarfe für die BE-Fläche 2.20 an der EÜ Küpperstraße zu erfüllen, ist es erforderlich, die bestehende DN 500-Verrohrung am Siepenbach um zwei DN 400-Rohre zu erweitern. Die zusätzlichen Rohre sind notwendig, um die Entwässerungskapazität zu erhöhen und die erfolgreiche Umsetzung der Bauvorhaben zu gewährleisten. Eine separate Beauftragung für diese Maßnahme könnte zu erheblichen finanziellen Risiken und Verzögerungen führen, da sie zusätzliche Koordinationsaufgaben und Materialbeschaffungen erfordern würde. (MKA39)
- 09.08.2024 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die Sicherung der Baugrube an der EÜ Ziethenstraße durch Spritzbeton, da bei der Ausführung festgestellt wurde, dass eine zusätzliche Maßnahme zur Abstützung der Stützwand erforderlich ist. Ursprünglich war lediglich die Abgrabung ohne Verbau geplant, aber die bestehende Baugrube erfordert nun diese zusätzliche Sicherungsmaßnahme, um die Stabilität zu gewährleisten und die Arbeiten fortzusetzen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits umfassende Vorbereitungen getroffen, sodass eine neue Beauftragung zusätzliche Risiken und Verzögerungen verursachen würde. (MKA40)
- 09.08.2024 Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die Erstellung der Rampen und Arbeitsebenen gemäß den geänderten Planunterlagen für die Verbauarbeiten an EÜ Rotbach und EÜ Ziethenstraße. Die ursprünglichen Planunterlagen berücksichtigten keine Ausklinkungen und Versprünge. Geänderte Planungen kollidieren mit bestehenden Verbauachsen. Ohne diese Rampen wären die Verbauarbeiten nicht möglich, da Anpassungen der Ausführungszeichnungen und zusätzliche statische Berechnungen erforderlich sind. Der aktuelle Vertragspartner hat umfassende Maßnahmen zur Bereitstellung aller Ressourcen durchgeführt. Eine zusätzliche Beauftragung würde neue Schnittstellen und Materialbeschaffung erfordern, was finanzielle Risiken und Bauverzögerungen mit sich bringen könnte (MKA14)
- 27.06.2024 20 - Der Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die vollständige Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Brinkstraße. Der Vertrag umfasst den Neubau eines Überbaus auf der rechten Bahnseite und eines Torsionsbalkens auf der linken Bahnseite. Da die Bestandsbrücke in schlechtem Zustand ist, wird die gesamte Brücke erneuert, um die vertragliche Leistung zu erfüllen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits Maßnahmen umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung von Ressourcen sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen und erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten bedeuten. 33 - Der Gegenstand der zusätzlichen Leistung sind erforderlich Erkundungsbohrungen zur vollständigen Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Brinkstraße. Der Vertrag umfasst den Neubau eines Überbaus auf der rechten Bahnseite und eines Torsionsbalkens auf der linken Bahnseite. Da die Bestandsbrücke in schlechtem Zustand ist, wird die gesamte Brücke erneuert, um die vertragliche Leistung zu erfüllen. Hierzu sind für die Bodenverhältnis neue Erkdundungsbohrungen erforderlich. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits Maßnahmen umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung von Ressourcen sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen und erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten bedeuten.
- 11.06.2024 Die zusätzliche Leistung Sicherung der Bahnübergangs an der Holtener Straße ist für die weiteren geplanten Maßnahmen und Sicherung der Baufeldes von hoher Wichtigkeit. Am Bahnübergang erfolgt in der Sperrpause ein Teilrückbau. Die Sicherung ist für das Umfeld und für das Baufeld von hoher Wichtigkeit. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an dem BÜ Holtener Straße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. (MKA28)
- 11.06.2024 Die zusätzliche Leistung einer kurzzeitigen temporären Bachstauung des Rotbaches ist im Zuge der Herstellung der BE-Flächen in dem Bereich erforderlich. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an dem BÜ Holtener Straße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. (MKA29)
- 11.06.2024 Das Umlagern der Haufwerke Dritter auf der BE-Fläche der ARGE KIB3a ist erforderlich um einer Behinderung der Baumaßnahme in dem Bereich vorzubeugen. Dem aktuellen Vertragspartner ist Bereich zugesprochen. Um einer Behinderung vor Baubeginn vorzubeugen und das Baufeld zeitnah freiräumen zu können, ist die Umsetzung durch die ARGE KIB3a sinnvoll. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. (MKA30)
- 11.06.2024 Auf dem Gelände Elspass, die der ARGE KIB3a als BE-Fläche zur Verfügung gestellt ist, befinden sich Stahlträger. Um die BE-Fläche errichten zu können, ist der Rückbau dieser Träger zwingend erforderlich. Dem aktuellen Vertragspartner ist Bereich zugesprochen. Um einer Behinderung vor Baubeginn vorzubeugen und das Baufeld zeitnah freiräumen zu können, ist die Umsetzung durch die ARGE KIB3a sinnvoll. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. (MKA31)
- 08.05.2024 Die Vertragsabweichung betrifft den Einsatz einer Stopfmaschine nach den bereits im Vertrag festgelegten Verbauarbeiten im Bereich der EÜ Landwehr Ziethenstraße. Nach Abschluss der im Vertrag enthaltenen Verbauarbeiten werden die Stopfarbeiten durchgeführt. Diese Leistungen sind erforderlich, um den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen. Ohne die Ausführung dieser zusätzlichen Maßnahmen sind weitere Arbeiten, wie die vertraglich vereinbarten Abbrucharbeiten, nicht möglichDer aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an der EÜ Landwehr Ziethenstraße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde. (MKA26)
- 08.05.2024 Die Vertragsabweichung betrifft den Einsatz einer Stopfmaschine nach den bereits im Vertrag festgelegten Verbauarbeiten im Bereich der EÜ Rotbach. Nach Abschluss der im Vertrag enthaltenen Verbauarbeiten werden die Stopfarbeiten durchgeführt. Diese Leistungen sind erforderlich, um den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen. Ohne die Ausführung dieser zusätzlichen Maßnahmen sind weitere Arbeiten, wie die vertraglich vereinbarten Abbrucharbeiten, nicht möglich.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an der EÜ Rotbach umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde (MKA25)
- 08.05.2024 Die Vertragsabweichung betrifft den Einsatz einer Stopfmaschine sowie Zusätliche Gleisbauarbeiten nach den bereits im Vertrag festgelegten Kampfmittelsondierungsarbeiten im Bereich der EÜ Holtener Straße. Nach Abschluss der im Vertrag enthaltenen Kampfmittelsondierungsarbeiten werden weitere Arbeiten mit Stopfarbeiten, Kontaktbohrungen und Gleisbauarbeiten durchgeführt. Diese Leistungen sind erforderlich, um den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen. Ohne die Ausführung dieser zusätzlichen Maßnahmen sind weitere Arbeiten, wie die vertraglich vereinbarten Verbauarbeiten, nicht möglich.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an der EÜ Holtener Straße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle erfordern. (MKA24)
- 21.03.2024 22 - Aufgrund von weiteren möglichen Gleissetzungen, die hätten geschehen können, musste eine Handstopfkolonne bereit gestellt werden, falls es zu weiteren Setzungen gekommen wäre und weitere Handstopfarbeiten dort erforderlich gewesen wären. Diese zusätzliche Leistung war erforderlich, da ansonsten das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vetrages nicht erreicht worden wäre
- 21.03.2024 21 - Die Abweichung vom Vertrag bezieht sich auf die ergänzenden Arbeiten im Rahmen der geplanten Herstellung der Bohrpfähle an der Holtener Straße. Eine konventionelle Sondierung wie im Vertraf erhalten, kommt aufgrund örtliche Kenntnisse nicht in Frage. Die einzubringenden Anker sind in den Achsen zu sondieren. Die Ankersondierung ist im HV nicht ausgeschrieben, daher eine geänderte Leistung. Ohne die Umsetzung dieser zusätzlichen Schritte sind weitere Arbeiten, insbesondere die vertraglich festgelegten Verbauarbeiten, nicht realisierbar. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits die Verantwortung für die Planung und Umsetzung im Bereich EÜ(F) BÜ Holtener Straße übernommen, wodurch eine effiziente Bereitstellung von notwendigen Geräten, qualifiziertem Personal und Material vor Ort gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einführung weiterer Schnittstellen bedingen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers eine erneute Baustelleneinrichtung und Beschaffung von Materiali
- 21.03.2024 15 - Die Abweichung vom Vertrag bezieht sich auf die ergänzenden Arbeiten im Rahmen der geplanten Herstellung der BE-Fläche an der Holtener Straße. Die BE-Fläche befindet sich auf dem Grundstück von Fam. Ammon. Ohne die Umsetzung dieser zusätzlichen Schritte sind weitere Arbeiten, insbesondere die vertraglich festgelegten Verbauarbeiten, nicht realisierbar. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits die Verantwortung für die Planung und Umsetzung im Bereich EÜ(F) BÜ Holtener Straße übernommen, wodurch eine effiziente Bereitstellung von notwendigen Geräten, qualifiziertem Personal und Material vor Ort gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einführung weiterer Schnittstellen bedingen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers eine erneute Baustelleneinrichtung und Beschaffung von Materialien erfordern, was zwangsläufig mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 20.02.2024 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Errichtung der Baustraße im Bereich der EÜ Küpperstraße. Ohne die Implementierung dieser zusätzlichen Maßnahmen gestaltet sich der Baubeginn als ineffizient und nicht realisierbar, da die fehlende Baustraße die logistische Planung erheblich beeinträchtigen würde, was wiederum die Zugänglichkeit der Baustelle behindern und die erfolgreiche Einrichtung der Baustelle sowie die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten für den Baubeginn nicht gewährleisten kann.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material an der EÜ Küpperstraße sicherzustellen. Dennoch würde eine zusätzliche Beauftragung die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Darüber hinaus wäre ein Auftragswechsel mit einem erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und der erneuten Beschaffung von Materialien verbunden ist.
- 20.02.2024 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die hydraulische Berechnung zur Verrohrung des Rotbachs sowie die Einrichtung einer temporären Einschwimmsperre für die geplante Elektrobefischung. Ohne diese zusätzlichen Maßnahmen gestaltet sich der Baubeginn als nicht realisierbar, da eine fehlende Verrohrung des Rotbachs die nachfolgenden Arbeiten, insbesondere die Verbauarbeiten, erheblich beeinträchtigen würde.Der derzeitige Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an der EÜ Rotbach eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung erforderlicher Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem wäre ein Auftragswechsel mit einem erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und der erneuten Beschaffung von Materialien verbunden, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde.
- 02.02.2024 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen bezieht sich auf die Erstellung und Konfiguration temporärer Fußgängerführungspläne in EPLASS für die verschiedenen Bauphasen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Holtener Straße. Ohne diese zusätzliche Leistung ist ein Baubeginn nicht möglich, da eine unzureichende Planung der Fußgängerführung die Baustelle beeinträchtigen und die Verbauarbeiten behindern würde.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauende Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ (F) Holtener Straße eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Geräte, qualifiziertem Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Darüber hinaus müsste ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle sowie die erneute Beschaffung von Materialien mit sich bringen, was zwangsläufig mit erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten einherging.
- 02.02.2024 Die Abweichung vom Vertrag betrifft ergänzende Arbeiten im Rahmen der geplanten Errichtung der neuen EÜ (F) an der Holtener Straße. Die Durchführung der Arbeiten an den Leitungsmaßnahmen ist unerlässlich, um die ursprünglichen Vertragsvereinbarungen zu erfüllen. Ohne die Umsetzung dieser zusätzlichen Schritte sind weitere Arbeiten, insbesondere die vertraglich festgelegten Verbauarbeiten, nicht realisierbar.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits mit denArbeiten an der EÜ (F) Holtner Straße begonnen, wodurch eine effiziente Bereitstellung von notwendigen Geräten, qualifiziertem Personal und Material vor Ort gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einführung weiterer Schnittstellen bedingen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers eine erneute Baustelleneinrichtung und Beschaffung von Materialien erfordern, was zwangsläufig mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 02.02.2024 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Integration ergänzender Maßnahmen im Kontext der geplanten Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung Landwehr/Küpperstraße. Die Durchführung der Leitungsarbeiten ist unverzichtbar, um die initial festgelegten Vertragsvereinbarungen zu erfüllen. Ohne die Umsetzung dieser zusätzlichen Schritte gestaltet sich die Realisierung weiterführender Arbeiten, insbesondere der vertraglich definierten Verbauarbeiten, sowie die Schaffung der Baugrube und der nachfolgende Einschub, als nicht realisierbar. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits initiierende Maßnahmen an der Baustelle Landwehr/Küpperstraße eingeleitet, wodurch eine effiziente Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Geräte, qualifiziertes Personal und Material vor Ort gewährleistet ist. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Implementierung weiterer Schnittstellen zur Folge haben.
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