AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 04:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aabc3b04-a166-43bb-abc2-4ee929f93474/

Erneuerung Kreuzungsbauwerk Kesselheim, Str.3011, km 8,962

Notice-ID: aabc3b04-a166-43bb-abc2-4ee929f93474 · Procedure-ID: f070a186-f8ea-44ed-b525-2eb5b24ea818

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
24.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221112 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Kreuzungsbauwerk stellt die Kreuzung der beiden DB-Strecken 2630 (Köln Hbf - Koblenz - Bingen (Rhein) Hbf) und 3011 (Neuwied - Koblenz Mosel Gbf) in zwei Ebenen dar, wobei die Strecke 3011 über die Strecke 2630 überführt wird. Wegen des schlechten baulichen Zustandes des über 100 Jahre alten, rahmenartigen Bauwerkes aus Stahlbeton (Stützweite 15,85 m, Länge zwischen den Portalen ~43,8 m) muss dieses erneuert werden. Das Bestandsbauwerk wird bis auf Restbauteile, die im Boden verbleiben können, abgebrochen. Geplant ist die Erneuerung in Form eines einfeldrigen Stahlüberbaus (Stützweite 73,40 m), der mit Widerlagern gegründet wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.04.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.03.2025
Zuschlagsentscheidung
20.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).