AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6abcc624-6ba2-4062-9415-78d38624eabc) · Abgerufen am 02.08.2026 11:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aace70f0-8cba-4ab8-9702-3a4dbe8f5fba/

Sicherungsleistungen - Bau LSW Neukieritzsch

Notice-ID: aace70f0-8cba-4ab8-9702-3a4dbe8f5fba · Procedure-ID: 16279e3b-6378-4ce8-beb3-3cabd4331401

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Sicherungsleistungen (SiLei) für die Errichtung von drei Lärmschutzwänden (LSW 1–3) im Bereich Neukieritzsch an den Strecken 6362 und 6385 im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an bestehenden Schienenwegen des Bundes. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung und Durchführung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für die Bauausführung unter Eisenbahnbetrieb einschließlich der sicherungstechnischen Begleitung während der angemeldeten Sperrpausen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).