AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 01:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aad4c2ab-e99b-421e-9af2-f15b9b20f995/

Zeppelinstraße, Lernort Zeppelinfeld - 1_2_110.2 Stahlbau Mittelbau

Notice-ID: aad4c2ab-e99b-421e-9af2-f15b9b20f995 · Procedure-ID: 7b310b39-38b8-40fa-8c64-c5d140e0dd85

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
24.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
666.628 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zeppelinfeld (Maße ca. 360m x 360m) und Zeppelintribüne (Länge ca. 360m) bauliche Anlage aus den 1930er Jahren, Einzeldenkmal und Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagesgeländes bauliche Instandsetzung und Einrichtung einer Ausstellung Inhalt: Stahlbauarbeiten in dem Mittelbau der Zeppelintribüne Abstützungen der bestehenden Bausubstanz (Treppen, Decken, Nischen, Mosaikdecken, Wandverkleidungen), Planungsleistungen und Werkstattzeichnungen, außerdem: Betoninstandsetzung, Schutzabdeckungen, Provisorische Bauteile, Stemmarbeiten, Abbruch, Entsorgung (nicht gefährliche Abfälle)

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2025
Ende
31.10.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.02.2025
Zuschlagsentscheidung
13.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).