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Erschließung Großinvestitionsfläche IG Hermsdorf Ost III Los 8 - Regenwasseranlagen, Standorte A und B, Technische Ausrüstung
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Los 8 - Regenwasseranlagen, Standorte A und B, Technische Ausrüstung Maschinentechnische Ausrüstung, Elektro-, Mess-, Steuer-, und Regeltechnik für Bauwerke der Regenwasseranlagen an 3 Standorten in bzw. am geplanten Industriegebiet bestehend aus: Regenklärbecken A 2 St Pumpen mit Edelstahl-Rohrleitung Armaturen zur Beckenentleerung DN 80 1 St Klarwasserabzugspumpe mit Edelstahlrohrleitung und Armaturen DN 80 Anschluss an Niederspannungsnetz Freiluftschrank mit Stromversorgung, Pumpensteuerung und Schutzmaßnahme für TT-Netz Messtechnik für Regenklärbecken und Anbindung an Prozessleitsystem Beleuchtung mit 1 St Beleuchtungsmast, Strahler und Steuerung Liefern und Verlegen von Strom- und Datenkabeln im bauseits gestellten Leerrohr Regenrückhaltebecken A Edelstahl-Rohrleitung ca. 15 m DN 300 mit 2 St Armaturen zur Beckenentleerung DN 300 Elektrisch geregelte Drosselarmatur DN 200 mit Stellantrieb Induktiver Durchflussmesse DN 200 Anschluss an Niederspannungsnetz Freiluftschrank mit Stromversorgung, Schiebersteuerung und Schutzmaßnahme für TT-Netz Messtechnik für Regenrückhaltebecken und Anbindung an Prozessleitsystem Beleuchtung mit 6 St Beleuchtungsmast, Strahlern und Steuerung Liefern und Verlegen von Strom- und Datenkabeln im bauseits gestellten Leerrohr Regenrückhaltebecken B und Regenklärbecken B Edelstahl-Rohrleitung ca. 10 m DN 400 mit Armaturen zur Beckenentleerung Elektrisch geregelte Drosselarmatur DN 400 mit Stellantrieb Induktiver Durchflussmesse DN 400 Edelstahl-Rohrleitung ca. 10 m DN 200 mit Armaturen zur Beckennotentleerung 2 St Pumpen mit Edelstahl-Rohrleitung Armaturen zur Beckenentleerung DN 80/DN 100 Anschluss an Niederspannungsnetz Freiluftschrank mit Stromversorgung, Pumpen- und Schiebersteuerung und Schutzmaßnahme für TT-Netz Messtechnik für Regenrückhaltebecken und Anbindung an Prozessleitsystem Beleuchtung mit 5 St Beleuchtungsmast, Strahlern und Steuerung Liefern und Verlegen von Strom- und Datenkabeln im bauseits gestellten Leerrohr
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die technische Ausrüstung von Regenwasseranlagen (Los 8) für die Erschließung der Großinvestitionsfläche IG Hermsdorf Ost III.
- Leistungen umfassen Pumpen, Rohrleitungen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Messtechnik sowie Strom- und Datenkabelverlegung für Regenklär- und Regenrückhaltebecken.
- Es sind Anschlüsse an das Niederspannungsnetz und die Anbindung an ein Prozessleitsystem erforderlich.
- Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren nach VOB ausgeschrieben und erfordert Nachweise zur technischen und wirtschaftlichen Eignung.
Die Ausschreibung betrifft die technische Ausrüstung von Regenwasseranlagen (Regenklär- und Regenrückhaltebecken) in Hermsdorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die Eintragungen in Berufsregister. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Gewerbeanmeldung zu erbringen, sofern das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise bzw. Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Eintragung Handelsregister
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister (soweit eintragungspflichtig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Verbindliche Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden je 2-fach maximiert oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen; alternativ genügt die verbindliche Erklärung des Versicherers über die Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (sofern nicht beitragsbefreit). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist als Nachweis folgendes vorzulegen: a) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. b) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig). c) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG. d) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Gesamtjahresumsatz
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten zehn Jahren (2016-2025). Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen bestimmt sich nach folgenden Kriterien: Als vergleichbar und damit wertbar gilt eine Referenz dann, wenn in den maßgeblichen Gewerken ein Auftragsvolumen von mindestens 0,5 Mio € über einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren umgesetzt wurde. Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: mindestens 3 Referenzen, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/ Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) getrennt nach Führungskräften (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) sowie technischen und verwaltungsmäßigen Mitarbeitern. Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 51 Tage nach Fristende
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Preiseinschätzung
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