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Stadt Wunstorf - Stadttheater Wunstorf - Umgestaltung Foyer und Fassade
Stadt Wunstorf · Wunstorf · Niedersachsen
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Beschreibung
Allgemein Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren. Seitens der Stadt Wunstorf gibt es bereits ein Gesamtkonzept für das Stadttheater mit dem Ziel, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sichtbarmachung des Theaters zu verbessern. Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben. Lage und Erschließung Das Stadttheater befindet sich im Kernbereich der Innenstadt, zugänglich von der Südstraße (Fußgängerzone) und gegenüberliegend westlich von der Straße Am Burgmannshof. Verbindend zwischen der Straße Am Burgmannshof und der Fußgängerzone verläuft an der südlichen Gebäudewand eine Passage von der auch die südlich vom Stadttheater gelegene Theaterbar erreicht wird. Die Theaterbar erweitert u.a. das gastronomische Angebot des Theaters während der Vorstellungspausen. Die Innenstadtlage und die zur Verfügung stehende Größe der Verkehrsflächen sind bei der Planung und Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Bestandsgebäude Das ursprünglich im Jahr 1950 errichtete Gebäude war als Lichtspielhaus geplant und wurde 1957 um ein Bühnenhaus erweitert. Das Bühnenhaus wurde 1964 mit Umkleideräumen aufgestockt. Im Jahre 1981 wurde das Bühnenhaus durch einen Neubau ersetzt, das Foyer EG wie OG umgestaltet, und ein Außenbalkon zur Südstraße angebaut. Das Vorhandensein von Schadstoffen in Bauteilen (z.B. asbesthaltige Putze etc.) kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden Schadstoffgutachten 2018 und 2021 erstellt. Das Stadttheater bietet als Versammlungsstätte 540 Besuchern Platz, derzeit finden Theater, Konzert- und Varietéveranstaltungen statt. Das Stadttheater wird auch von größeren Tourneetheatern genutzt Planungsrechtliche Situation / öffentlich-rechtliche Anforderungen Das Stadttheater liegt nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines gültigen Bebau-ungsplanes. Für den Innenstadtbereich liegt eine Gestaltungssatzung der Stadt Wunstorf vor. Die Stadt ist auch die für die Erteilung de
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Die Präsentationen sind als Videokonferenz vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese als Vor-Ort-Termin durchzuführen oder auf die Durchführung der Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV. der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
Darstellung von (fach-)planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf den Abschluss der Bauarbeiten an geplanten Bausteinen in der spielfreien Zeit 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Honorarangebot 30 %Kosten
Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %Qualität
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Qualität des Projektteams 10 %Qualität
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe-Ergebnis
- DODEMO MODULAR ARQUITECTURA · Hamburg
- IGH-Planung GmbH & Co. KG · Garbsen
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: DODEMO MODULAR ARQUITECTURA u. a.. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von DODEMO MODULAR ARQUITECTURA, IGH-Planung GmbH & Co. KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 136 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) DODEMO MODULAR ARQUITECTURA · IGH-Planung GmbH & Co. KGZuschlagswert 199.079 €1 Veröffentlichung
- 05.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 12.017 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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