Vorinformation Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029

MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk- · Gießen · Hessen · Öffentliches Unternehmen (regional)

Beschreibung

Los 1 thermische Verwertung Mitverbrennung bis 31.12.28 Los 2 thermische Verwertung Monoverbrennung und P-Recycling ab 1.1.29 Die ordnungsgemäße Entsorgung von kommunalem Klärschlamm ist eine stetige und unverzichtbare kommunale Aufgabe. Ab dem 1. Januar 2029 gilt gemäß der bundesweit geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen. Klärschlamm ist ein unvermeidbarer Abfall. In Deutschland trägt jeder Mensch täglich zum Entstehen dieses Abfalls bei. Kommunaler Klärschlamm zählt zur Gruppe der Siedlungsabfälle und ist somit dem Regelungsbereich des europäischen und nationalen Kreislaufwirtschaftsrechts unterworfen. Damit fallen die kommunalen Klärschlämme unter die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851) und deren Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In der Klärschlammverordnung ist die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten geregelt. Bei der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen sind zudem die Bestimmungen des Düngerechts, insbesondere der Düngemittelverordnung zu beachten. Die Klärschlammverordnung von 2017 hat mit den verpflichtenden Regelungen, Phosphor zurückzugewinnen und aus der direkten bodenbezogenen Verwertung auszusteigen bundesweit die Weichen für die Phosphorrückgewinnung gestellt und gleichzeitig den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weiter forciert. Wesentliche Neuerung in der Klärschlammverordnung ist die ab dem 1. Januar 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält. Darüber hinaus dürfen Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwert

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Branche: Entsorgung & Recycling

Markterkundung zur Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035, inklusive gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029.

Gesucht werden Lösungen für thermische Verwertung (Mitverbrennung/Monoverbrennung) und Phosphor-Recycling gemäß Klärschlammverordnung. Die Markterkundung dient der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens und ist unverbindlich.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 500 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 214.435 €
Median 524.681 €
Oberes Quartil 1.211.918 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer AP 001-26
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Standort Gießen, Hessen
Veröffentlicht 20.01.2026
CPV-Codes (6) 90000000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90400000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513800 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513700 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513900 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513400 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Erfüllungsort Gießen

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Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 297.434 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.519 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: