AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ab018f13-2639-4bd5-87fd-7a1d2bd3a3a5) · Abgerufen am 07.08.2026 09:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ab018f13-2639-4bd5-87fd-7a1d2bd3a3a5/

Generalsanierung und Erw. Grund- und Mittelschule Goldbach, BA 1.3/ 1.4; Schlosserarbeiten

Notice-ID: ab018f13-2639-4bd5-87fd-7a1d2bd3a3a5 · Procedure-ID: fb07fa7e-42a8-462d-89e6-3b164aff0630

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Goldbach, Goldbach
Veröffentlicht
27.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Goldbach sind im Bauabschnitt 1.3 und 1.4 Schlosserarbeiten auszuführen. Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden: ca. 30,00 lfm Flachstahlgeländer Innenbereich ca. 50,00 lfm Handläufe Innenbereich ca. 8,00 lfm freistehender Handlauf Treppenbereich ca. 9,00 m² Gitterrostabdeckung 1 Stk Toranlage im Außenbereich ca. 3,50 m x 3,00 m (Stahlrahmen mit Alublechverkleidung) 6 Stk Stahlblechtüren T30-RS 2 Stk Stahlblechtüren/klappen T60-RS

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.05.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Metallgestaltung Kempf GmbH
Vertragsabschluss
26.03.2024
Zuschlagsentscheidung
28.02.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).