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Offenes Verfahren der Gemeinde Herscheid zur Vergabe der Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg
Gemeinde Herscheid · Herscheid · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und ne
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Neuanlage und Umgestaltung von Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 20.12.2024 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 73 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Niederstraßer Garten-, Landschafts- und Zaunbau GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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