AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E43516515) · Abgerufen am 29.09.2026 22:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ab3f5fb7-d9ff-4988-8005-8dc3738b9792/

PFAS-Schaden Feuerwache I - „Sanierungsriegel Fracht“

Notice-ID: ab3f5fb7-d9ff-4988-8005-8dc3738b9792 · Procedure-ID: 5c7d68d1-48f1-4ef3-a21d-74d1c844c98a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH, Köln
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
65120000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Bau von drei Sanierungsbrunnen (SB 3 bis SB 5 ) im unmittelbaren Umfeld der Grundwassermessstellen ( GWM 26 bis 28 _FK B_FW1 , vorm CPT 4, 6 und 8 sowie die Gestellung und der Betrieb von drei Sanierungsanlagen ( innerhalb des landseitigen Sicherheitsbereiches der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Die Sanierungsbrunnen dienen der Sanierung des PFAS Schadens Feuerwache I und der Abreinigungen von PFAS belasteten Grundwassers im Rahmen einer dauerhaften Sanierungsmaßnahme Sanierungsriegel Fracht “) und zur vollständigen Erfassung einer PFAS Fahne.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
184 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).