AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6DY6E53TP0/documents) · Abgerufen am 23.10.2026 15:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ab8e4099-3689-4f7a-80b8-e0fff9cca991/

Nachbeschaffung von Lizenzen und Support von virtuellen Proofpoint Protection Servern als Email Gateway im Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Notice-ID: ab8e4099-3689-4f7a-80b8-e0fff9cca991 · Procedure-ID: c441efb6-dc00-4aff-a088-ab03529d76e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW, Kaarst
Veröffentlicht
07.10.2026
Frist (Submission)
06.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48223000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Umfang und der Zeitraum der benötigten Lizenzen und Produkte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zur AS 2026/22 und der folgenden Darstellung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 33.000 Software-Lizenzen der Firma Proofpoint Incorporated inkl. 4 Jahre Support und Softwarepflege. Zusätzlich zur Beschaffung und Bereitstellung der vereinbarten Proofpoint-Lizenzen umfasst die Leistung Recurring Consultative Services im Umfang von 8 Beratungsstunden pro Kalendermonat.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).