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Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten d. Südthüringen Cl. 1(Los 1), LK Eichsfeld Cl. 2(Los 2), Mittelthüringen Cl. 3(Los 3), VG Ranis Ziegenrück(Los 4), VG Hügelland Täler(Los 5), VG Straußfurt(Los 6), Hildburghausen Cl. 2(Los 7), Mittelthüringen Cl. 2(Los 8), Landkreis Sonneberg Cl. 2(Los 9) und Nordthüringen Cl. 3(Los 10)
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH · Erfurt · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.10.2026, 12:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Südthüringen Cluster 1 (Los 1), LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2), Mittelthürin-gen Cluster 3 (Los 3), VG Ranis Ziegenrück (Los 4), VG Hügelland Täler (Los 5), VG Straußfurt (Los 6), Hildburghausen Cluster 2 (Los 7), Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8), Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9) und Nordthüringen Cluster 3 (Los 10). ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit- Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden D
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes in mehreren Losen in Thüringen.
- Der Konzessionsnehmer muss das Netz mit aktiven Komponenten ausstatten, betreiben und warten.
- Mindestbetriebsdauer von sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Netzes.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die Vergabeunterlagen sind unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents abrufbar.
Die Ausschreibung betrifft die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten Thüringens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Teilpositionen im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Teilpositionen unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Teilposition. Achten Sie auf die jeweilige Teilposition, die Sie bearbeiten.
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Teilposition 1 Los 1 - Südthüringen Cluster 1Erfüllungsort Südthüringen
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Teilposition 2 Los 2 - LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2)Erfüllungsort Eichsfeld
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Teilposition 3 Los 3 - Mittelthüringen Cluster 3 (Los 3)Erfüllungsort Erfurt
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Teilposition 4 Los 4 - VG Ranis Ziegenrück (Los 4)Erfüllungsort VG Ranis Ziegenrück
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Teilposition 5 Los 5 - VG Hügelland Täler (Los 5)Erfüllungsort VG Hügelland Täler
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Teilposition 6 Los 6 - VG Straußfurt (Los 6)Erfüllungsort VG Straußfurt
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Teilposition 7 Los 7 - Hildburghausen Cluster 2 (Los 7)Erfüllungsort Hildburghausen
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Teilposition 8 Los 8 - Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8)Erfüllungsort Mittelthüringen
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Teilposition 9 Los 9 - Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9)Erfüllungsort Sonneberg
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Teilposition 10 Los 10 - Nordthüringen Cluster 3 (Los 10)Erfüllungsort Nordthüringen
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist gemäß vorliegender Bekanntmachung Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents) genügen müssen.“
Vorliegend nicht relevant.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe Pachtzahlung 75 Pkt.Kosten
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
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2. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept 10 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
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3. Mitwirkungskonzept 5 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
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4. Kosten nachträglicher Hausanschluss 5 Pkt.Qualität
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen bzw. dem entsprechenden Nachunternehmer: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch ent-sprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Melde-bestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
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Eintragung Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Register zu nehmen. - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 6 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
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Eintragung Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Bei Bewerber-/Bietergemeinschaft" überschrieben. • Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. • Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft. • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjah-re 2022, 2023 und 2024 bzw. 2023, 2024 und 2025 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrech-nungen einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. - Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei geeignete Referenzen anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell – und somit auch die Anforderung an den Förderbezug – durch eine Eignungsleihe nachgewiesen werden können. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe/Nachunternehmer" überschrieben. Bei Eignungsleihe: • Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13., Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. • Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) so-wie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungs-nachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 9. – 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. • Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe/Nachunternehmer" überschrieben. Bei Eignungsleihe: • Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13., Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. • Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) so-wie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungs-nachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 9. – 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. • Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. Bei Nachunternehmern: • Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Be-nennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers. • Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachun-ternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachun-ternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers. o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auf-lagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunter-nehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anla-gen einzureichen. Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formu-lars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanziel-le Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausge-füllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formu-lars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 9. – 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausge-füllt einzureichen. • Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklä-rung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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