AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/abacd10e-2dfc-4537-b04e-1c126da1fe7d) · Abgerufen am 10.10.2026 13:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/abacd10e-2dfc-4537-b04e-1c126da1fe7d/

Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Mitteldeutschland 2027-2030

Notice-ID: abacd10e-2dfc-4537-b04e-1c126da1fe7d · Procedure-ID: 18bb9f22-81b5-4fb8-b38d-e6e8024c2fa4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig
Veröffentlicht
01.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75240000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.591.520 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Kontrolle der Beschilderungen und Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in/um den/die ehemaligen Tagebaurestlöcher, Halden und Veredlungsanlagen im Sanierungsbereich Mitteldeutschland der LMBV mbH, wöchentliche, 14-tägige, monatliche bzw. quartalsweise Kontrollen der vorhandener Sicherheitseinrichtungen (Schranken, Schilder, Gräben usw.), Winterdienste, Fußwegreinigung, Reparaturleistungen, Freischnittleistungen und Schadensbeseitigung

Lose

8 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ECOSOIL Ost GmbH
Vertragsabschluss
25.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).