AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199510d6e1d-73e18c0836e3106) · Abgerufen am 10.09.2026 00:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/abbac4e5-0eee-4d68-a35d-91d37eff5cdf/

Rahmenabrufvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln ohne Abnahmeverpflichtung

Notice-ID: abbac4e5-0eee-4d68-a35d-91d37eff5cdf · Procedure-ID: f4665b49-c6e5-44ae-9c39-d781a3d41c00

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Stammdaten

Auftraggeber
Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Chemnitz
Veröffentlicht
26.09.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Höchstwert
265.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung aller in der Anlage "Warengruppe LOS 2_Konserven" genannten Produkte — Lieferung aller in der Anlage "Warengruppe LOS 3_Öle" genannten Produkte — Lieferung aller in der Anlage "Warengruppe LOS 5_Trockenware" genannten Produkte — Lieferung aller in der Anlage "Warengruppe LOS 6_Pulver und Brühe" genannten Produkte — Lieferung aller in der Anlage "Warengruppe LOS 7_Würzmittel" genannten Produkte

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).