AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 17:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/abd0401d-7e54-4fe6-b1ba-bdc73a7f9400/

Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen für Bayerische Bereitschaftspraxen

Notice-ID: abd0401d-7e54-4fe6-b1ba-bdc73a7f9400 · Procedure-ID: 4a4d9f95-d17e-4360-b576-4c0b7059b9f2

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Stammdaten

Auftraggeber
Gedikom GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
10.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Zuschlagswert
1.900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen. Die Gedikom GmbH hat ca. 100 Bereitschaftspraxen bayernweit mit über 1.300 Mitarbeitern durch einen Dienstleister mit Arbeitskleidung auszustatten (Schlupfkasack, Hose, ¾ T-Shirt, Sweatjacken sowie Wäscheschränke und ggf. Spinde). Der Dienstleister übernimmt dabei sowohl die Anlieferung der Wäsche als auch die Abholung, Reini-gung und Pflege der Kleidung. Des Weiteren sind die Mitarbeitende des Fahrdienstes am Standort Bayreuth mit Arbeitskleidung (Arbeitsjacke, Arbeitshose, Poloshirt, Fleecejacke) auszustatten. Der Dienstleister übernimmt auch hier die Anlieferung der Wäsche, als auch die Abholung, Reinigung und Pflege der Kleidung.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.10.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).