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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Northeim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landkreis Northeim · Northeim · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Telekom Deutschland GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist der Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten.
- Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen von Bundes- und Landesförderprogrammen für den Breitbandausbau.
- Die Förderung basiert auf dem Modell der Wirtschaftlichkeitslücke.
- Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe für die Stadt Northeim.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Landkreis Northeim (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungs-fähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Stadt Northeim beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Un-terstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 03.07.2018, 2. Überar-beitung vom 28.11.2019 im Sonderaufruf „Gewerbe“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen (RL Giganetzausbau NI)“ beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 70 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.
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3. Service- und Vertriebskonzept 10 Pkt.Qualität
- Durchführung einer Informationsveranstaltung für die potentiellen Gewerbekunden 2 Punkte - Eigenständiges Vertriebskonzept mit fachkundiger Beratung für Gewerbekunden 2 Punkte - Durchführung einer regionalen Werbekampagne bezogen auf das Projektgebiet 2 Punkte - Technischer Außendienst mit firmeneigenen Personal oder mit Personal eines verbundenen oder sonst gesellschaftsrechtlich verflochtenen Unternehmens 2 Punkte - Regionaler Standort (z.B. Ladenlokal) für die persönliche Kundenberatung in einer maximalen Distanz von 40 Kilometern (Luftlinie) zum Ausbaugebiet (Ausgangspunkt ist die Außenkante des nächstgelegenen Flächenpolygons) 2 Punkte
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 259 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 662.102 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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