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2026-42-BAU-EU-X Lieferung von Gebläsekonvektoren für den Südwestrundfunk
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, in Liegenschaft Funkhaus, Bauteile A–D (Altbau), am SWR-Standort Stuttgart, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart die vorhandenen Klimakonvektoren durch Gebläsekonvektoren zu ersetzen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ausschließlich die reine Lieferung der Gebläsekonvektoren. Montage-, Einbau- oder Inbetriebnahmeleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und werden separat vergeben. Die Beschaffung erfolgt nicht in einer einmaligen Gesamtlieferung, sondern in mehreren Einzelabrufen mit jeweils definierten Liefermengen. Die voraussichtlichen Abrufmengen je Lieferung sowie die Gesamtmenge können projektbedingt variieren. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von voraussichtlich September 2026 bis Ende 2028. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren für den Austausch der bestehenden Klimakonvektoren in mehreren Einzelabrufen bzw. Teillieferungen im vorgesehenen Leistungszeitraum. Die konkreten Leistungsanforderungen, Mengen, Lieferbedingungen, Bedarfspositionen und Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis „Lieferung Gebläsekonvektoren".
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren für den Südwestrundfunk in Stuttgart.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kostenkriterium: Gewichtung 60 % 60 %Preis
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Technische Leistungsfähigkeit / Effizienz 20 %Qualität
Zur Prüfung auf Erfüllung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Qualitätskriterium: Technische Leistungsfähigkeit / Effizienz – Gewichtung 20 % - Kühl- und Heizleistung 2,3 kW - Akustische Qualität: Schalleistungspegel db(A) je Leistungsstufe - Zuverlässigkeit / Lebensdauer: EC-Motor vorhanden, Lebensdauer > 40.000 h
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Service- und Ausführungsaspekte 20 %Qualität
Qualitätskriterium: Service- und Ausführungsaspekte – Gewichtung 20 % - 30 bis 60 Geräte/Lieferung - Lieferzeit (innerhalb von 30 Arbeitstagen) - Zwischenlagerung von 20 Gebläsekonvektoren auf Abruf - Reaktionszeit / Verfügbarkeit (Verfügbarkeit eines technischen Ansprechpartners innerhalb von 12 Stunden) - Gewährleistung Verlängerung auf 5 Jahre
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
A2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maß-gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: 1) für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung) sowie für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung) oder 2) Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
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Qualitätsmanagement
A4.3 – Die angebotenen Gebläsekonvektoren müssen die hygienischen Anforderungen gemäß VDI 6022 Blatt 1 sowie, soweit einschlägig, VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1, jeweils oder gleichwertig, erfüllen. Der Nachweis ist mit dem Angebot durch ein gültiges Zertifikat, einen Prüfbericht oder einen gleichwertigen geeigneten Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss eindeutig der angebotenen Baureihe bzw. dem angebotenen Gerätetyp zuordenbar sein. Bei Nichterfüllung oder fehlendem/nicht eindeutig zuordenbarem Nachweis wird das Angebot ausgeschlossen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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